RedWolf Bestellung

  • Klar, England ( Italien, Frankreich etc.) ist verlockend, Versand innerhalb der EU, nur vereinzelte Stichproben durch den Zoll, geringe Versandkosten, :F: teilweise schon auf der Waffe etc...


    Aber die Realität sieht anders aus:


    Als erstes braucht man ein "Bedürfnis", was nichts mit "haben will" zu tun hat, um bei der Kreispolizeibehörde,
    eine Importgenehmigung (Verbringungserlaubnis) zu beantragen.
    Auf die Erteilung der Verbringungserlaubnis, besteht übrigens kein Rechtsanspruch.
    Ebenso sollte man sein zuständiges Zollamt kontaktieren, um den
    Import abzusprechen. Des weiteren ist das regional zuständige Beschussamt (vor dem Import) zu kontaktieren, da dort die Waffe nach dem Import geprüft
    und abgenommen werden muß.


    Ist in der Theorie kein Hexenwerk. ABER:


    Über mögliche Konsequenzen wird man aber meist nicht aufgeklärt.


    Vor dem Gesetz handelt jeder Importeur ( auch Private) eigenverantwortlich und haftet auch für Fehler von Dritten, in vollem Umfang.


    Das bedeutet, greift beim Versender jemand ins falsche Regal oder der Umbau auf Semi oder 0,5 Joule ist nicht korrekt durchgeführt worden.
    Haftet der Importeur. Besteht der Zoll auf Versand der Waffe zum Beschussamt (kann vorkommen) und die Waffe verschwindet auf dem Postweg, oder das Beschussamt nimmt
    die Waffe nicht an ( was Sie auch interessanter Weise nicht dürfen! ! ! ) wird es richtig Interessant.
    Ist aber egal, der Importeur haftet. Nimmt das Beschussamt die Waffe zur Prüfung nicht entgegen oder verweigert aus gutem gutem Grund die Abnahme, haftet der Importeur.
    Das waren jetzt nur ein paar Beispiele.


    Haftung bedeutet in dem Fall, daß alle möglichen Straftatbestände ( z.B. illegaler Waffenimport, Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz), Vergehen, sogar Fehler von Seiten der Behörden, zu Lasten des Importeurs gehen.
    Verstöße gegen das Waffengesetz werden sehr hart bestraft. Selbst wenn man nur mit ner
    Geldstrafe davon kommt, verliert man seine "waffenrechtliche Zuverlässigkeit" und erhält zusätzlich natürlich einen Eintrag im Bundeszentralregister (Führungszeugnis).
    Was gerne mit dem "Verlust der zivilen Zuverlässigkeit" umschrieben wird. Das bedeutet, dass man in der Zukunft bei der Jobsuche eingeschränkt sein wird, jedenfalls in
    den Bereichen wo ein "Führungszeugnis" verlangt wird oder man überprüft wird, im schlimmsten Fall, verliert man den aktuellen Job.


    Laßt es bleiben, vertraut nicht auf Glück und vor allem, verlaßt Euch nicht auf das Gelaber in Foren, Arsch hochbekommen und selbst informieren ( Polizei, Zoll, Ordnungsbehörde).
    Ich erlebe es im Job fast täglich, dass der Zoll Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgibt, wegen Waffen, Medikamenten, Drogen, Produktfälschungen etc.
    Auch ich hatte schon Probleme bei Importen (u.a. Systema Challenge Kits) , nur hab ich den Vorteil, daß ich genau weiß, was ich mache und wie ggf. Probleme zu lösen sind.


    Wer Fragen hat oder beim Import Hilfe benötigt, schreibt mir ne PN, ich helfe Euch gern.


    greetz


    zendog

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    "Everyone wants to be a Patriot, until its TIme to do Patriot Shit"
    "Manche Leute provozieren Dich, bis Deine hässliche Seite zum Vorschein tritt und dann spielen sie Opfer"

  • verstehe, schade, naja ich dachte ich hätte ein kleines Schlupfloch entdeckt.
    Nadann es bleibt wohl nichts anderes übrig als abzuwarten und zu hoffen das wir die vielen neuen schönen Dinge und auch irgendwann auch mal hier bekommen.
    Die Verfügbarkeit in Deutschland ist wirklich armselig, ich kann mir echt gut vorstellen wie ein Shop eine neue Lieferung bekommt und dann der DHL Mann zwei kleine Pakete übergibt... :krank:

  • Ich hatte vor meiner letzten Bestellung erstmal ne Anfrage bei der für mich zuständigen Waffenbehörde gestellt,und mir ne schriftliche Erlaubnis für meine Bestellung geben lassen.Dann gibt es auch keine Probleme mit dem Zoll.

  • Vor dem Gesetz handelt jeder Importeur ( auch Private) eigenverantwortlich und haftet auch für Fehler von Dritten, in vollem Umfang.


    Das bedeutet, greift beim Versender jemand ins falsche Regal oder der Umbau auf Semi oder 0,5 Joule ist nicht korrekt durchgeführt worden.
    Haftet der Importeur. Besteht der Zoll auf Versand der Waffe zum Beschussamt (kann vorkommen) und die Waffe verschwindet auf dem Postweg, oder das Beschussamt nimmt
    die Waffe nicht an ( was Sie auch interessanter Weise nicht dürfen! ! ! ) wird es richtig Interessant.
    Ist aber egal, der Importeur haftet. Nimmt das Beschussamt die Waffe zur Prüfung nicht entgegen oder verweigert aus gutem gutem Grund die Abnahme, haftet der Importeur.
    Das waren jetzt nur ein paar Beispiele.


    Der Importeur haftet nur für Dinge, die ihm auch tatsächlich zuzurechnen sind. So hat er beispielsweise die erforderlichen waffenrechtlichen Erkundigungen einzuholen. Was Du meinst, sind fahrlässig oder im Rahmen des billigen Inkaufnehmens (dolus eventualis) begangene waffenrechtliche Verstoße. Derjenige, der sich leichtfertig eine Gas-Blow-Back-Pistole bestellt, weil der nette ihm völlig unbekannte Händler aus Asien sagt, er könne sie problemlos auf 0,5 Joule umbauen, könnte demnach Probleme bekommen. Wenn der Händler anstatt des Metallschlittens versehentlich eine ganze Waffe versendet, kommt keine strafrechtliche Haftung für den Importeur in Betracht. Etwas anderes kann in der Praxis geschehen, wenn einem nicht geglaubt wird - was hier aber unwahrscheinlich ist, da eine entsprechende Bestellbestätigung vorliegen wird. Dasselbe gilt, wenn das Beschussamt die Waffe nicht überprüfen möchte. Dann muss die Waffe zwar vernichtet werden, eine Haftung ist damit aber nicht verbunden, außer im Wege von Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüchen gegen den Staat bzw. den Händler, soweit dieser eine falsche Waffe geliefert hat.


    Benutzername:


    Laut dem Petitionsaussschuss des deutschen Bundestages ist nicht nur erforderlich, dass ein :F: aufgebracht ist, sondern dass die Waffe von der PTB abgenommen wurde:


    bundestag.png


    Das Affenrecht kennt insoweit keine Schlupflöcher, sondern wird rigoros angewandt. Ich würde daher grundsätzlich abraten, ohne eindeutige rechtliche Absicherung Markierer im Ausland zu bestellen, auch dann, wenn sie ein F im Fünfeck tragen.


    Bitte an die Forenregel : 1.4 Die Bezeichnungen von Airsoftwaffen als "Markierer" oder "Knifte" sind untersagt. Es handelt sich um erlaubnisfreie Waffen im Sinne des Waffengesetzes und sie sind auch als solche zu bezeichnen. halten. Inkman

  • @ Elophant


    #esreicht


    Du zitierst aus meinem Text für einen genehmigten Import einer Airsoftwaffe.
    Das ist ein völlig anderer Vorgang (VuB) im Gegensatz zu einem "normalen" Import.
    Ein Blick in den Zollkodex könnte auch nicht schaden...
    Außerdem reißt Du einige meiner Aussagen aus dem Zusammenhang oder interpretierst sie falsch :!:


    Was qualifiziert Dich, solche Aussagen zu treffen? Bist Du Jurastudent? Rechtsanwalt ?
    Zollbeamter oder sonst irgendwie im Bereich Warenverkehr oder Import tätig?


    Ich schlage mich täglich mit den Importvorgängen rum, wo Leute gedacht haben, sie hätten das "Recht" mit Löffeln gefressen.
    Das endet oftmals mit Post von der Staatsanwaltschaft oder einen Hausbesuch in den frühen Morgenstunden, weil der Zoll deren Auffassung leider nicht teilt.


    greetz


    zendog

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  • Du bist nicht in der Position, mir zu sagen, es würde reichen. Ich kann hier durchaus meine Meinung vertreten. Bist Du etwa Jurist? Nein, bist Du nicht – denn dann hättest Du Dich über meinen Beitrag nicht so echauffiert. Ich habe auch klargestellt, dass es in der Praxis anders aussehen kann, denn bei ungünstigen Verhältnissen kann es schlichtweg sein, dass einem niemand glaubt.


    Ich habe beruflich viel mit rechtlichen Angelegenheiten zu tun, wenn sie auch nicht das Waffenrecht betreffen. Ich weiß durchaus, wovon ich spreche und wenn nicht, steht es Dir frei, meine Ansicht substantiiert zu widerlegen.


    Eine Straftat muss gemäß § 15 StGB grundsätzlich vorsätzlich begangen werden. Zudem muss zwischen objektivem und subjektivem Straftatbestand unterschieden werden. Der objektive Tatbestand ist beispielsweise die Beschädigung des Autos eines anderen beim Ausparken, der subjektive Tatbestand ist das Wegfahren, obwohl man den Schaden bemerkt hat. Erforderlich ist daher, dass man bemerkt, einen Schaden verursacht zu haben - ansonsten kommt eine Strafbarkeit wegen Unfallflucht nicht in Betracht. Nachdem es keine fahrlässige Unfallflucht gibt, kann also auch niemand wegen versehentlicher Unfallflucht bestraft werden. Das ist eines Grundprinzipien des deutschen Strafrechts.


    Ebenso verhält es sich beim Empfang einer Airsoftpistole ohne :F: im Fünfeck, von Atombomben oder anderen verbotenen Gegenständen: wenn man das nicht bestellt hat (und es auch nicht in Kauf genommen hat; siehe dolus eventualis) kann alleine dadurch, dass man Adressat ist, auch keine Straftat begangen worden sein. Und nicht anders verhält es sich, wenn das Beschussamt die Waffe trotz Absprache nicht annimmt. Mithin ist es keineswegs so, dass man für alle Handlungen von Dritten haftet. Eine Haftung kommt nur in Frage, wenn man es sich zurechnen lassen muss. Niemand muss aber damit rechnen, dass statt dem bestellten Metallschlitten plötzlich eine ganze Waffe bei ihm ankommt. Mehr, als sich rechtstreu zu verhalten, kann man nicht tun.


    Richtig ist, dass man sich insbesondere keinesfalls auf irgendwelche Schlupflöcher verlassen darf, denn Unwissenheit schützt hier vor Strafe nicht. Kaum ein Gericht wird einem hier einen Verbotsirrtum abnehmen und argumentieren, bei der sensiblen Rechtslage hätte anwaltliche Auskunft eingeholt werden müssen (Import von Waffen aus dem Ausland, die bereits mit einem F im Fünfeck gekennzeichnet sind). Es ist also wichtig, sich vorher umfassend über die rechtliche Lage zu informieren, denn das wird einem zugerechnet.


    Natürlich kann die Praxis mitunter anders aussehen. Demnach könnte man im Bereich des Waffenrechts aber überhaupt nichts mehr tun. Und im Übrigen ist diese Abweichung in der Praxis auch nicht ungewöhnlich: die Staatsanwaltschaft hat ganz im Gegensatz zum Gericht nicht nach in dubio pro reo zu verfahren, sondern die Anklage im Zweifel gegen den Angeklagten zu erheben, wenn eine Verurteilung überwiegend wahrscheinlich ist. Mit dem Grundsatz von in dubio pro duriore soll dem Legalitätsprinzip gedient werden, denn die Entscheidung oder Schuld und Unschuld darf nur das zuständige Gericht treffen. Für die Ermittlungsbehörden liegen die Hürden noch ein ganzes Stück tiefer.


    Deine pauschale Darstellung, man würde für alle Handlungen Dritter haften, ist daher falsch. Ich kann auch nicht nachvollziehen, weshalb Du Dich deshalb so angegriffen fühlst, nachdem ich Dir in meinem Ursprungsbeitrag überhaupt keinen Vorwurf gemacht habe.


    Im Übrigen ist das Bundeszentralregister etwas anderes, als das Führungszeugnis. Denn in das Führungszeugnis werden (einmalige) waffenrechtliche Verstöße unter Umständen überhaupt nicht eingetragen, sodass der Arbeitgeber davon nichts mitbekommt. Für die Behörde ist nur das Bundeszentralregister relevant, in das jeder waffenrechtliche Verstoß eingetragen wird. Je nach Bundesland ist es unterschiedlich, wann die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkannt wird. Einige Bundesländer sind hier rigoros, sodass auch ein einmaliger leichter Verstoß zum kostenpflichtigen Entzug sämtlicher Erlaubnisse führen kann.

  • Du bist nicht in der Position, mir zu sagen, es würde reichen.


    Doch, in der Position bin ich durch aus.


    Bist Du etwa Jurist? Nein, bist Du nicht


    Ist das so?
    Ist aber auch nicht von Belang, da in diesem Forum ohnehin keine verbindliche Rechtsberatung durchgeführt wird.


    Ich habe beruflich viel mit rechtlichen Angelegenheiten zu tun, wenn sie auch nicht das Waffenrecht betreffen. Ich weiß durchaus, wovon ich spreche und wenn nicht, steht es Dir frei, meine Ansicht substantiiert zu widerlegen


    Du hast weder mit waffenrechtlichen, noch mit importrechtlichen Angelegenheiten zu tun.
    Und das Du vom Import, abgesehen vom normalen Umgang, keine Ahnung hast, stellst Du hier ja ständig unter Beweis.
    Warum sollte ich gerade Dir die Arbeit und das Vergnügen abnehmen, selbst fundiertes Wissen aufzubauen und Fehler zu machen?


    Deine pauschale Darstellung, man würde für alle Handlungen Dritter haften, ist daher falsch


    Dann belege das doch mal, wen auch nur für Dich selbst, gemäß dem Zollkodex.


    Ich kann auch nicht nachvollziehen, weshalb Du Dich deshalb so angegriffen fühlst, nachdem ich Dir in meinem Ursprungsbeitrag überhaupt keinen Vorwurf gemacht habe.


    Ich fühle mich nicht angegriffen. Warum auch, mein Wissen ist fundiert, meine Aussagen sind korrekt. Das kann hier manch einer bestätigen. So what ?
    Es ärgert mich lediglich ein wenig, dass Du mit Paragraphen und Behauptungen um Dich wirfst, aber im Kern von der Materie keine Ahnung hast.
    Aber das ist mittlerweile leider normal, da man im Internet nicht für alles belangt werden kann.


    greetz


    zendog


    Text neutraler gestaltet - monte

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    "Everyone wants to be a Patriot, until its TIme to do Patriot Shit"
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    • Offizieller Beitrag

    Elophant, Du solltest Dich mal mit den tatsächlichen, realen Gerichtsurteilen zu Airsoft, Importen und Waffen allgemein beschäftigen. Wir haben hier ein paar Fälle, das 6millimeter eine ganze Sammlung und bei CO2Air findet man auch so einiges. Dann wirst Du feststellen, daß zwischen Deinem theoretischen Ansatz und der Rechtspraxis ein großes Loch klafft.
    Ja, es gab auch schon Fälle, da hat ein Richter den unschuldig Angeklagten gezwungen, seine völlig legalen Airsoftwaffen abzugeben. Kalt lächelnd, weil ihm selbst nichts passieren kann. Selbst wenn eine spätere Instanz das Urteil kassiert, muß der Geschädigte sich ja erst einmal durchklagen und vorfinanzieren. Und dann bezahlt der Steuerzahler die Zeche, nicht der Richter.


    Im Waffenrecht hat man als Angeklagter schlechte Karten, egal wie gut die gesetzliche Lage aussieht. Man hat Juristen, Polizei, Medien und Politik IMMER gegen sich, mit ganz wenigen Ausnahmen.


    Von daher macht es Sinn, hier mal auf den Rat der Leute zu hören, die sich nicht mit Textbausteinen, sondern mit dem wirklichen Leben befassen.

  • Moment, jetzt bin ich ein wenig verunsichert.


    Mir war klar, dass man "einfach so" keine Airsoft aus dem Ausland kaufen kann,
    aber wie schaut es etwa mit Tunigsets aus?


    Mich würde z.B das Agency Arms Slide Kit interessieren, aber jetzt bin ich nicht sicher, ob das nicht auch illegal bzw. rechtlich fragwürdig ist.
    Habt ihr da vielleicht eine kurze Auskunft?

  • Da sich die Rechtsdiskussion im negativen Sinne absolut festgefressen hat, ist hier erstmal dicht. Wenn jemand noch einen wichtigen Beitrag hat, darf er gerne das Forenteam ansprechen, wir machen hier dann wieder auf.


    Unabhängig davon wieder einmal der Aufruf: Die korrekte Antwort auf einen Post, den man als Angriff auf sich selber empfindet, ist der Melden-Button. Nicht(!) der Antworten-Button. Und schon gar nicht das Absetzen einer Gegenprovokation!