Revolver aus Österreich schicken lassen?

  • Hallo,


    ich möchte mir aus Österreich diesen Dan Wesson Revolver schicken lassen.
    Bei dem Preis rentiert es sich zuzuschlagen.
    Auf meine Nachfrage hin hat mir der Händler mitgeteilt, dass das Teil ein :F: besitzt!
    Dann sollte es doch kein Problem mit der Einfuhr geben - oder?
    V.a. werden aus A stammende Waren ja normal sowieso nicht durchsucht.
    Was sagt ihr dazu?

    • Offizieller Beitrag

    Die haben zwar ein :F: von Werk aus aber keinen deutschen offiziellen Importeur. Das wärst dann du und damit illegal, außer du hast eine Lizens dazu ;)


    Auf der Waffe müssen neben dem :F: noch der Importeur und das Kaliber stehen. Viele Waffen von ASG haben von Werk aus schon das :F: aber eben keinen gültigen deutschen Importeur. Und nein ASG gilt nicht als deutscher Importeur.

  • Das ist dennoch illegal.


    Der Revolver mag ggf. ein :F: besitzen, aber keine Importeurmarkings. Da du den Revolver für dich haben möchtest und diesen bestellst, bist du der Importeur und die Waffe müsste somit direkt zum Beschussamt.


    Diese Österreichischen Shops wissen meist nicht, das es auch mit dem Importeur zusammenhängt und das nicht einfach nur "6mm BB" und :F: genug sind.


    Ich persönlich hatte schon recht häufig orangene Sticker vom Zoll auf meinen Paketen aus Österreich. Riskieren würde ich das nicht und ich bitte dich, davon Abstand zu nehmen.


    EDIT: gleich 2 dazwischen! :pinch:


    Mfg, Reaper

  • Hallo,


    habe zu dem o.g. eine Anfrage an den Zoll geschickt und folgende Antwort erhalten:
    Sehr geehrter Herr xxxxxx,


    die zollrechtlichen Grenzkontrollen innerhalb der
    Europäischen Gemeinschaft sind entfallen, weil alle im Zollgebiet der
    Gemeinschaft beförderten Waren als Gemeinschaftswaren gelten und keiner
    zollamtlichen Überwachung mehr unterliegen.


    Im Warenhandel innerhalb der Gemeinschaft sind daher
    weder Zölle zu zahlen noch sind Zollformalitäten zu erfüllen


    (Achtung: Ausnahmen bestehen für
    verbrauchsteuerpflichtige Waren).


    Die Mitwirkung der Zollverwaltung ist in diesen Fällen
    nicht mehr vorgesehen.


    Sofern Sie das 18 Lebensjahr vollendet haben und die
    Waffe das "F"- Kennzeichen besitzt können Sie diese erwerben.



    Sollten Sie weitere Fragen diesbezüglich haben wenden Sie
    sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige Waffenbehörde, da die
    Zollverwaltung auf diesem Gebiet zwar eine Mitwirkungspflicht hat, jedoch keine
    Entscheidungsbefugnis.


    Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur
    unverbindlich erteilt werden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Im Auftrag


    Adler


    Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale
    Auskunft Carusufer 3-5


    01099 Dresden


    Auskunft für Privatpersonen:


    Tel.: 0351/44834-510
    Fax: 0351/44834-590
    E-Mail: info.privat@zoll.de


    Also was jetzt, kann ich mir das Teil aus A schicken lassen oder nicht?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.


    Der Zoll hat nur fundiertes Halbwissen, weil das nicht deren Fachbereich ist, und mit diesem Satz ziehen die sich auch aus der Verantwortung. Das ist so, als ob du einen Schreiner einen Herd anschließen lässt: Kann gut gehen, aber im Zweifellsfall ist er eben dafür kein Fachmann und die Arbeit auf DEINE Gefahr hin inkorrekt ausgeführt.

  • Zitat

    Der Zoll hat nur fundiertes Halbwissen, weil das nicht deren Fachbereich ist,


    Das stimmt so nicht, wenn man sich an die richtige Stelle wendet, bekommt man auch fundierte
    Aussagen.
    Nur ist die Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale, der falsche Ansprechpartner,
    da hier nur allgemeine Fragen fundiert beantwortet werden können. Mit Fachfragen gerade beim Waffenrecht,
    ist man bei einem Zollfahndungsamt besser aufgehoben, denn da sitzen die Profis.


    Du hast hier unsere Antworten gelesen.
    Dann hast Du dich an den Zoll gewandt und eine gegenteilige Aussage erhalten.


    Tja, und nun ?


    Ich werde der Aussage der Zolls nicht wieder sprechen, aber nochmals darauf hinweisen, dass
    die Importeurmarkings fehlen und die Aussagen des Zolls unverbindlich sind.
    Du handelst bei einem Import eigenverantwortlich und bist auch für spätere Folgen, voll
    verantwortlich. Ein andere Zöllner kann die Sache völlig anders beurteilen und schon ist
    die Kacke am Dampfen.

    Zitat


    alle im Zollgebiet der
    Gemeinschaft beförderten Waren als Gemeinschaftswaren gelten und keiner
    zollamtlichen Überwachung mehr unterliegen.


    Ja, dass stimmt. Trotzdem werden die Sendungen innerhalb der EU kontrolliert.


    Es ist einzig und allein Deine Entscheidung, wo Du den Revolver kaufst.


    greetz


    zendog

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    "Everyone wants to be a Patriot, until its TIme to do Patriot Shit"
    "Manche Leute provozieren Dich, bis Deine hässliche Seite zum Vorschein tritt und dann spielen sie Opfer"

    Einmal editiert, zuletzt von zendog ()

  • Es sind und bleiben doch alles nur Indizien auf ein Was wäre Wenn. Für mich zählt die eigene Erfahrung und das was womöglich daran hängt und davon abhängig ist, gerade bei unseren Gesetzen aus Bismarcks Zeiten (die können gar nicht mehr zu 100% "passen").


    Subjektiv, ist diese ganze Sache mit illegalen Airsofts eine reine Farce.


    RAP UK teilte mir beispielsweise mal mit, No, wir haben schon zig Waffen nach DE versandt und keiner fragte nach irgendwelchen Dokumenten im Vorfeld.


    Spam out.

  • Mir kann es "herzlich egal sein" wo Ihr Eure Waffen kauft. Ist nicht mein Bier.


    Strickt Euch Eure eigene Sichtweise der Gesetzte, aber bitte beschwert Euch nicht, mal ein
    Zöllner oder Polizist nicht nach "Plan" funktioniert und die Gesetzte gegen Euch auslegt.


    greetz


    zendog

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