Deutsches Gesetz (Thema Lampen)

  • Moin Leute :D


    Kurze Frage: Lampen, Laser etc, auf seine Waffe zu montieren ist verboten. Also alle "Gadgets" die das Ziel beleuchten. Aber wie sieht es aus, wenn man seine Pistole in der Hand hat, und überkreuz (wie man es aus jedem Krimi kennt) die Taschenlampe in der anderen Hand? Verboten, erlaubt oder eine Grauzone? Weil eigentlich "beleuchte" ich das Ziel dann ja auch. Aber wie auch immer, finde das Gesetz sowiso ziehmlich beknackt und sinnlos :wallbash: Deutsche Gesetze halt :)


    Stay Tuned :thumbup:

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    Einmal editiert, zuletzt von TheStrelok ()

  • Nein. Denn eine Montage kannst du auch für andere Sachen verwenden. Sofern die Lampe eine feste Montage besitzt und die Lampe funktionsfähig ist, ist es illegal. Ausgegossene Lampen mit fester Montage sind einem Dummy gleich zu stellen und somit legal.


    Man kann sich übrigens auch strafbar machen, wenn man eine funktionsfähige Taschenlampe und eine Mount im selben Paket verschickt oder diese geschickt bekommt. Da kommt es aber auch meist auf den Ordnungshüter und die Stelle an.


    Mfg, Reaper