LEGALES TUNING

  • Hi,


    da das Thema im GBBs-Bereich mehrmals ansatzweise angeschnitten wurde und ich persönlich gerade zwischen Waffensachkundelehrgang und Prüfung stecke:


    Welches Tuning ist als Privatperson legal selbst ausführbar, was sind die waffenrelevanten Teile einer Airsoft und welche sind zwecks Leistungssteigerung nicht erlaubt?


    Dass ein Tuning-Innenlauf ein waffenrelevantes Teil ist oder eine stärkere Hammerfeder zur Leistungssteigerung führt, sollte jedem klar sein. Aber wie siehts z.B. aus mit einem neuen HopUp-Gummi, einem besser abdichtenden Piston Head (dank breiterem O-Ring) oder einer neuen Magazindichtung, welche weniger Gas zwischen Magazin und Nozzle bei GBBs entweichen lässt?!


    Ich würde mir mehr Klarheit zu diesem Thema wünschen, da man echt überall etwas anderes liest und hier gerne ein paar Fakten sammeln!



    Gruß,


    Joker

  • Gibt beim AS doch nur Grauzonen, ich denke wenn man es streng (und sicher) nimmt, lässt man die Finger von ALLEN Internals/ technischen Bauteilen! Optik und Stocks ändern, fertig.

  • Fakten gibt es da keine!
    Solange keine Zweifel bestehen, d.h. die Waffe nicht mehr Leistung als das Referenzmodell hat, wird auch niemand auf die Idee kommen, der näher auf den Zahn zu fühlen.
    Wird dies aber getan, wird mit dem Referenzmodell verglichen (sofern eins vorliegt). Und da läßt im Grunde jede Änderung an wesentlichen Teilen, welche gegenüber dem Ebengenannten besteht, die Zulassung und damit das F erlöschen.
    Ohne entsprechende Erlaubnis darfst du Wartingsarbeiten durchführen, also auch mal eine defekten O-ring tauschen, wenn er dem Original entspricht. Alles, was die Leistung verändert (also Magazinventile mit großem Querschnitt, stärkere Hammerspring, Flutevalve mit anderem Querschnitt oder verstellbar, die Feder für die Flutevalve, Innerbarrel mit geringerem Querschnitt und auch der von dir genannte Tuningpistonhead....) sind im Grunde Sachen, die eine Neuabnahme erforderlich machen müssten (das t beachten). Soweit wieder die Theorie...
    Bei den Außenteilen ist das halt so ein Ding...Metallschlitten alleine ist nicht schädlich...die Maßnahmen drumherum, bis die Möhre damit anständig läuft, schon.

  • Wenn man noch nicht mal ein HopUp Gummi tauschen darf, oder sonst was, müssten Theoretisch 80% aller Airsofts ( auf den Spielfeldern) illigal sein. Ich kenne kaum einen, der länger spielt, der nix an seiner gemacht hat.

  • Ich hab mal ein Zitat von zendog rausgefischt:



    Schließt das dann passgenaue Metallschlitten bzw. Metallrahmen von anderen Herstellern mit ein, wenn das :F: vorhanden bleibt? Es gibt ja z.B. auch TM Hi Capas mit :F: auf dem Plaste-Griff, also ungekennzeichneter Schlitten und mittlerer Rahmen. Ganz zu schweigen von einer KSC Sig Sauer P230 die das :F: auf einer der Griffschalen hat...



    Ich versuche mal allgemein die wesentliche Teile einer GBB-Pistole zu bezeichnen (Kritik erwünscht):


    - Lauf = Innenlauf


    - Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht Bestandteil des Laufes sind = Das Gas- bzw. Co2-Magazin (Die HopUp-Einheit ist nicht Bestandteil des Laufes und kein Patronenlager, da unsere Kugeln ein Geschoss sind und keine Patrone, richtig?)


    - Verschluss = Nozzle + Blowbackeinheit


    - Griffstück = Griffstück mit Auslösemechanismus



    Eigentlich müsste zum Verschluss auch der Schlitten zählen?


    Wenn das Griffstück nicht verändert werden darf (bei scharfen Waffen definitv der Fall), dann darf man auch kein Griffstück tauschen selbst wenn das :F: vorhanden bleibt?

  • Wenn der Schlitten alleine die Leistung nicht verändert, ist der Wechsel legal! Da, wie du richtig sagst, der Verschluß die Hop-Up-Unit ist. Schlitten ist nur die Hülle und somit ein Anbauteil. Hop-Up-Unit gehört m.M.n. aber auch dazu,sie hat indirekt Einfluß auf die V0.


    Wesentliches Teil einer GBB-Kurzwaffe ist auch das Griffstück, auch bei einer MP. Eben bei Allem, was kürzer als 60cm ist. Ohne Bearbeitungserlaubnis darfst du somit auch nicht das Griffstück tauschen.


    raptus: Weils fast alle machen, wird es nicht legaler! Im Airsoftbereich herrscht ein großer Mangel an Rechtsbewußtsein...genau die Leute schreien aber nach mehr Freiheiten in Form von Petitionen. Auf gewissen Suppen sollte einfach der Deckel bleiben, um nicht die Fliegen mit dem Geruch anzulocken.... ;).

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man eurer Argumentation teilweise folgt, wäre es aber auch illegal andere Magazin als die Originalen zu verwenden. Zwischen einem Prowin und einem KA hab ich um die 40 fps unterschied. Das wäre also eine Leistungsveränderung? Darum denke ich mal, dass Ventile auch eine Grauzone sind. Und andere Gase verändern ja auch die Leistung genau so wie die Temperatur. Dann dürfte ich streng genommen meine Waffe immer nur genau bei den Temperaturen verwenden bei denen sie auch von der PTB abgenommen wurden.


    Bei einer echten Waffe (ich kenne mich da jetzt nicht so gut aus) gibt es ja auch unterschiedliche Muntionsarten oder? Die haben dann ja auch nicht genau die gleichen Leistungsdaten und trotzdem darf man doch mit allem schießen was das gleiche Kaliber hat oder?
    Dann kommt noch hinzu, dass Privatpersonen auch Wechselsysteme für echte Waffen verbauen dürfen, soweit ich weiß. Ein anderer Lauf und ein anderer Verschluss ist mMn nach jetzt auch nichts viel anderes als ein Wechselsystem.


    Naja wie man sieht kommt es ganz drauf an wie man den Gesetzestext auslegt und das ist ja bekanntlich Sache der Gerichte. Nur gott sei dank gibt es noch nicht so viele Gerichtsurteile zu Airsoftwaffen, deshalb ist Airsoft mMn einfach eine riesige Grauzone. Wenn man sieht wie wenig Fachwissen die Polizei im Bezug auf Airsoft meistens hat, bezweifele ich auch, dass die überhaupt den Unterschied zwischen einer normalen und einer umgebauten Waffe bemerken. In allen Fällen die ich kenne wurden lediglich die Leistung gemessen um nachzuschauen ob die Waffe unter 7,5J hat (manchmal auch unter 0,5J, weil viele Polizisten einfach nicht glauben wollen, dass über 0,5 auch erlaubt ist) und die Waffe kein FA schießt.


    Ich denke Airsoft ist einfach eine Sache für sich, deshalb bräuchte man dafür fast schon ein eigenen § im Waffengesetz oder eine ganz eigene Regelung, aber da wir im Moment eher vor einem Verbot als vor einer Änderung des WaffenG stehen würde ich eher mal die Füße still halten und damit zu frieden sein was erlaubt ist.

  • Wenn die Waffe bei der PTB abgenommen wird, werden auch mehrere Schuss verschossen. Somit merken die schon, das es zu Leistungsschwankungen kommen kann. Diese werden dann auch mit berücksichtigt. Solange eine Waffe in der Energie des Musters abweicht, ist alles in Butter (Energietechnisch). Ich persönlich lasse die Finger von jeglichem Tuning der Innereien. Ich habe bis jetzt bei 12 Waffen nur bei einer innen etwas verändert und das war ein Tigh Bore für die G19. Sofern das Gesetz keinen richtigen Hinweis gibt was nun Relevant ist und was nicht, sollte jeder der nicht gegen das Gesetz verstoßen möchte die Finger von Tuning lassen und fachkundiges Personal aufsuchen.


    Es stimmt aber schon, das extrem viele Spieler selber tunen und das theoretisch illegal. Was mit denen passiert und ob das alles konform war / ist, steht auf einem anderen Blatt.


    Mfg, Reaper

  • Wenn der Schlitten alleine die Leistung nicht verändert, ist der Wechsel legal! Da, wie du richtig sagst, der Verschluß die Hop-Up-Unit ist. Schlitten ist nur die Hülle und somit ein Anbauteil. Hop-Up-Unit gehört m.M.n. aber auch dazu,sie hat indirekt Einfluß auf die V0.


    Wesentliches Teil einer GBB-Kurzwaffe ist auch das Griffstück, auch bei einer MP. Eben bei Allem, was kürzer als 60cm ist. Ohne Bearbeitungserlaubnis darfst du somit auch nicht das Griffstück tauschen.


    raptus: Weils fast alle machen, wird es nicht legaler! Im Airsoftbereich herrscht ein großer Mangel an Rechtsbewußtsein...genau die Leute schreien aber nach mehr Freiheiten in Form von Petitionen. Auf gewissen Suppen sollte einfach der Deckel bleiben, um nicht die Fliegen mit dem Geruch anzulocken.... ;).

    Nee, ich hab einfach mal behauptet Verschluss ist Nozzle + Blowbackeinheit. ;)


    Und wie siehts mit dem Ausrüsten von Stahlteilen im Griffstück aus? Sollte dann ja auch nicht gehen...



    @ranjid01:


    Also zumindest die Gase sind m.M.n. keine Grauzone, obwohl ja tatsächlich eine Leistungssteigerung stattfinden kann. Hängt ja auch noch vom Wetter ab.


    Bei Ino und Viper kannst du dir aussuchen welche Mags du benutzt, weil keins zum Lieferumfang gehört...


    Bei scharfen Waffen ist das Thema Leistungssteigerung anscheinend uninteressant. Die sind eh immer über 7,5 Joule. ;) Wechselsysteme bekommst du nur für die eingetragene Waffe in deiner Besitzkarte. Kannst du dafür frei erwerben, aber muss eingetragen werden.

  • Letztendlich ist der ausschlaggebende Punkt bei den Ventilen die Hammerspring. Die muß die Gasmenge freigeben. Ist sie zu schwach, wird bei großen Querschnitten bzw. starken Gasen das Ventil erst gar nicht weit genug geöffnet. Solange ich da nix dran rumbaue, ist die Magazinsorte relativ egal.
    Du darfst in einer KK-Waffe, welche für .22Long Rifle zugelassen ist, auch keine .22Magnum-Munition laden. Waffe ist dafür nicht beschossen. .22short, auch als Flobert bekannt, ist hingegen kein Problem.


    Nochmal: Das ist ist alles theoretischer Natur...wer meint, er stehe aus Geltungsbedürfnis (oder vielleicht auch aus Unwissen) über dem Gesetz, soll das wegen mir tun. Jeder aktenkundige Vorfall schadet zwar allen und ist auch kein Verstoß gegen die StVO (Waffengesetz gibt immer eine Anzeige und die Strafen sind gepfeffert), mehr als den Leuten das nahelegen, kann ich in Foren und auf Spielen nicht. Höchstens, wenn ich beim Event am Chroni stehe, die Leute auch mal zurückschicke. Macht keinen Spaß, aber da mache ich bzw. der Veranstalter die Regeln und da habe ich auch lenkenden Einfluß. Den ich in dem Fall auch nutze.
    Wenn ich ein Hobby habe, sei es Segelfliegen oder Tauchen, muß ich mich auch erst über die Grundbegriffe schlau machen und auch über den gesetzlichen Rahmen. Interessanterweise wird da auch Augenmerk drauf gelegt, weil es um die eigene Gesundheit geht.

    • Offizieller Beitrag

    Naja ich bin froh, dass ich meine Waffen im Ausland lagern kann. Tuning muss mMn bei den meisten GBB-R auch gar nicht sein, außer halt der Lauf. Der ist meistens Stock sooo schlecht, dass es einfach sehr verlockend ist einen Tuninglauf zu verbauen. Ich denke am besten ist es immer noch wenn man auf schon Modelle die schon umgebaut abgenommen wurden zurückgreift, aber da ist die Auswahl bis jetzt halt noch sehr bescheiden. Oder halt wirklich die Waffe neu abnehmen lassen. Wenn man lieb zu den Leuten von Beschussamt ist, ist das mehr eine Geldfrage als sonst was.


    Mal eine andere Frage: Ab wann ist eine Airsoft-Waffe eine Airsoft-Waffe? Reicht es wenn ich den Lauf (oder ein anderes wesentliches Teil) ausbaue, damit es nur noch Deko ist?


    Als wesentliches Bauteil sehe ich eigentlich an:


    Lauf
    Nozzle Internals (die Hülle kann einem ja egal sein)
    Firing Pin


    Also alle Teile ohne die man unmöglich mit der Waffe schießen kann. Wenn eins der Teil fehlt geht gar nichts mehr und man kann es auch nicht mit wenigen Handgriffen wieder schussbereit machen sondern braucht Werkzeug etc.

  • Theoretisch müsstest du sie dauerhaft unbrauchbar machen, um ihr die Waffeneigenschaft zu nehmen. Solange ein F auf dem Gehäuse ist, ist es eine Waffe.
    Hast du die Teile aber gar nicht in deinem Besitz oder ein wesentliches Teil ist (dauerhaft) unbrauchbar gemacht, bist du Safe (mein persönliche Meinung).
    Ist manchmal nicht ganz leicht, die eigentlich für scharfe Waffen gemachten Gesetze auf Airsoft zu übetragen. Wird aber leider in der Praxis gemacht, da die Airsoftwaffen als freie Waffen voll dem Waffengesetz unterliegen.


    PS: Bei Innerbarrels sind Präzision und Leistungssteigerung nicht unbedingt in einem Atemzug zu nennen. Ein 6,08er Lauf kann, je nach Waffe, eine deutlich bessere Präzision bringen als ein 6,03er oder 6,01er. Das Luftpolster um die BB läßt sie nicht gegen die Laufwand kommen bzw. im Lauf umherspringen. Klappt aber nur bis zu einer bestimmten Leistung; ist der Hop zu stark, wandert die BB automatisch an der oberen Innenseite des Laufes.