Danke, habe bereits eine auf der VFC Homepage gefunden!
Waffenteile aus Übersee
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http://www.gb-tech.com.tw/news…36GBB-operator_manual.pdf
Das wäre auch aussagekräfitg für unwissende Beamte.
MfG Luke
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In den Binnenzollämtern sitzen oftmals nicht die "hellsten Köpfe", ABER
das es sich bei den VFC Parts nicht um REAL STEEL Parts handelt, können
die Zöllner noch nicht wissen, da das Paket erst vom Empfänger geöffnet
wird.Also ziehen die Zöllner Rückschlüsse auf den Inhalt durch
- die Rechnung
- Absender
- Verpackung
- Ergebnis der Durchleuchtung
Es ist also völlig korrekt das der "waffenrechtliche Nachweis" verlangt wird.
Neben der Explosionszeichnung würde ich noch, wenn vorhanden die Bedienungsanleitung und
einen Auszug aus dem Waffengesetz mitnehmen.greetz
zendog
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Okay, bin wieder zurück... das ganze war völlig undramatisch und ging reibungslos über die Bühne.
Wie bereits vermutet, wollte der Zöllner nur sehen was drin ist, hat nachgefragt, was das ist und ich sagte ihm das sei ein Ersatzteil für eine Airsoftwaffe.
Er fragte noch warum ich das im Ausland bestellt habe, daraufhin sagte ich: "Weils billiger ist"Er meinte ok und hat die EUSt kassiert und fertig.
Hab mir mal wieder viel zuviele Gedanken gemacht!
Danke an alle für die Tipps.Und ich habe mal wieder festgestellt, dass es keinen Ort auf der Welt gibt wo Menschen sich so unfassbar langsam bewegen, wie in deutschen Zollämtern.