• Folgendes Szenario:
    Ich denke darüber nach für meine KWA USP Match den Schlitten und den Outer Barrel von RA-Tech zu kaufen, allerdings ist ja auf dem Outer Barrel das :F:...


    Kann ich jetzt einfach zum nächsten Beschussamt wackeln und denen sagen, dass ich ein neues :F: auf meiner Waffe brauche?
    Leistungstechnisch wird ja nichts geändert...

  • Frag doch beim dem von dir ins Auge gefassten Beschussamt direkt nach obs möglich ist bzw. wie das genau möglich ist.


    Denke es macht wenig Sinn, wegen der Zulässigkeit des Einbaus, bei jedem einzelnen Waffenteil, welches kein Anbau ist, hier einen eigenen Thread aufzumachen.


    Ist ja kürzlich hier wieder mal übergreifend diskutiert worden:
    NPAS Einbau -> neues "F"?


    Wichtig wäre noch, das man abgeänderte/aktuell nicht zugelassene Waffen nicht einfach so transportieren darf. Auch nicht verschlossen. Man benötigt dazu immer vorab eine spezielle Erlaubnis. Also nicht eine Waffe umbauen, zum Beschussamt "wackeln" und sagen: Da will ich jetzt ein "F" drauf haben, koste es was wolle ;)


    Btw: Meine persönliche Richtschnur ist: Ich lasse die Waffe so, wie ich sie gekauft habe und mache nur äusserliche Anbauten (Zielfernrohr, Handguards etc.). Also keine spezielen Tuningläufe, HU-Rubber, Schlitten, Outer Barrels etc. Alles andere wäre mir zu umständlich und auch zu teuer, da ja Büchsenmacher, die das machen dürfen/würden schwer zu finden wären und nicht umsonst arbeiten.


    Klar kann man vieles selbst machen und das Waffengesetz ist bezüglich AS nicht nachvollziehbar. Aber da muss jeder für sich selbst entscheiden, im stillen Kämmerlein, wie weit er gehen will. Bestenfalls befindet er sich damit in einer rechtlichen Grauzone wieder.

  • Mein letzter Informationsstand war der, dass wenn dir z.B. an deiner WE GBB der LowerReceiver mit F bricht und du die Waffe sagen wir mal nach Sniper schickst (sofern da gekauft) um sie reparieren zu lassen, bekommst du ja auch das neue Teil inkl. dem F und ich meine mal gehört zu haben, das auf dem Altteil das F zerstört wird.


    Bitte korrigieren wenn ich da falsch liege.


    Die Frage ist jetzt, wenn du bei Sniper anrufst und die fragst, ob die dir das Teil in deine USP einbauen, ob da das selbe mit dem F gemacht wird.


    So würd ich's mal versuchen.

  • Zitat

    Die Frage ist jetzt, wenn du bei Sniper anrufst und die fragst, ob die dir das Teil in deine USP einbauen, ob da das selbe mit dem F gemacht wird.

    Machen die nicht, habs schon mal mit ner G17 versucht. Zumal sind die nicht der Importeur der USP, denn nur der Importeur hat das Recht auf seine importierten Waffen das :F: aufzubringen!
    Aber es ist so, dass der Importeur je nach ermessen und Ersatzteilversorgung bei einem defekten Receiver diesen austauscht und ein neues :F: aufbringt!

  • Wenn man also einen fände könnte man wenn man z.B. wenn man seinen Schlitten zerlegt einen neuen holen und das :F: eingravieren lassen? Oder auch wenn einem die Position nicht gefällt da man z.B. mehrere Upper verwenden will aber das :F: ist auf dem Upper, in dem fall müsste aber dann das original :F: zerstört werden? Wie siehts mit den Importeursmarkings aus wenn sie wegfallen?

    • Offizieller Beitrag

    Ob man das :F: selbst neu aufbringen darf bin ich nicht sicher. Ich wäre bei solchen Sachen aber SEHR vorsichtig. Sonst hast du ganz schnell eine illegale Waffe. Entweder du fragst bei Importeur der Waffe an. Die können die Waffe auch neu :F: en wenn intern nichts verändert wurde (war bei meiner TM P226 so und ich kenne jemanden der hat das schon bei etlichen Waffen gemacht). Oder du gehst über das Beschussamt. Dabei solltest du darauf achten, dass ein Gehäusewechsel durchgeführt wird und nicht die Waffe neu beschossen. Kosten tut das halt zwischen 50-150€ je nach Beschussamt. ABER eigentlich darfst du nach deutschen Recht nicht an deiner Waffe rumbasteln bzw. keine Teile austauschen. Dazu bräuchtest du eigentlich eine offizielle Erlaubniss zur nichtgewerblichen Waffenherstellung. Ich würde also bei Beschussamt auch abklären ob du selbst die Teile austauschen darsft. Sonst fragen die noch nach einem Nachweis vom Bümacher und dann kriegen die dich noch wegen illigaler Waffenherstellung dran.

  • Denke wir sollten uns hier nichts vormachen:


    Die "berüchtigten waffenrelevanten Teile" sind alle Teile, die zur Aufnahme des Laufes oder des Verschlusses dienen. Das sind z.B.: Lauf, Basküle, Schlitten, Trommel, Verschluss, Griffstück. Also alles an einer Waffe mit Ausnahme des Schaftes und des Handschutzes, RIS/RAS und Visierung.


    s.a.:


    WaffG § 24 (1) 5
    "Wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind gesondert mit einer Seriennummer zu kennzeichnen"


    in Verbindung mit:
    http://www.beschussamt.de/FAQ.html


    "Welche Waffenteile werden mit den Beschusszeichen gekennzeichnet ?"


    Zudem müssen auch legale Tuningmaßnahmen an einer Waffe müssen einen legitimierten Fachbetrieb/Büchsenmacher durchgeführt werden:


    "Dass aber auch die Durchführung reiner nichtkommerzieller Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen an wesentlichen Teilen einer Waffe der ausdrücklichen behördlichen Genehmigung für den Privatmann bedürfen, ist vielen absolut nicht bewusst. Daher weise ich hier nochmals auf diesen Sachverhalt hin und kann dies mit dem unten gezeigten offiziellen Behördenschreiben auch entsprechend belegen. Also Vorsicht: Schnell hat man sich in die Illegalität gebastelt! "


    http://www.muzzle.de/Recht/Bea…g_instandsetzung_von.html


    Hinzu kommt ggf. noch:


    "Früher durfte der Büchsenmacher das „F“ nachstempeln, da wurde meist eine kleine Gebühr fällig und das war’ s. Seit dem 1.7.2006 (Einführung neues Beschussgesetz) reklamieren die Beschussämter das Nachstempeln eines „F“ exklusiv für sich."


    http://www.muzzle.de/Recht/recht.html


    Kann sein, dass der letzte Punkt nur für Importe gilt. Aber einfach so nach gutdünken, von einem wohlwollendem Graveur, ein "F" draufmachen zu lassen und dann meinen, dass passt schon, halte ich für naiv ;)

    • Offizieller Beitrag

    Etwas komplizierter ist die Sache schon. Immerhin ist bei einer Airsoft nicht abschließend definiert, welche Teile waffenrelevant sind. Das rührt daher, daß der Gesetzgeber bestenfalls (einfache) Luftgewehre vorgesehen hatte. Jenseits des Inner-Barrels, der auch nicht unumstritten ist, wird es schwierig mit der Relevanz. Die Funktion der einzelnen Teile weicht ja von einer echten Waffe ab.


    Wie auch aus dem obigen Text hevorgeht, sind nicht-waffenrelevante Teile aber auch durch Privatpersonen zu tauschen. Bei echten Waffen darf man das ja auch. Dadurch wird das :F: nicht ungültig. Und die Waffe muß nicht neu eingemessen werden, wenn sich die Leistung nicht ändert. In einem - zugegeben theoretischen - Fall, wo das :F: auf den Griffschalen sitzt, dürfte man es auch übertragen lassen. Vermutlich komplett mit Importeursangabe, die alten Griffschalen müßten vernichtet werden.


    Aber wie immer, wäre es bei aller Legalität ein größerer Aufwand, alle Nachweise für die Korrekheit des Vorgangs beizubringen, als es direkt vom Fachmann machen zu lassen...

    • Offizieller Beitrag

    Wie gesagt es fehlt einfach die richtige Gesetzesgrundlage für Airsoft Waffen um diese Grauzone zu eliminieren. Bei echten Waffen darf ja auch ein Wechselsystem vom Besitzer verbaut werden und es gibt ja auch manche Waffen wo man den Lauf wechseln kann, also könnte man auch behaupten, man darf das bei Airsoft-Waffen auch.


    Schlussendlich weiß man es erst besser wenn wirklich was passiert.

    • Offizieller Beitrag

    Naja, schlussendlich weiß es keiner, nichtmal die Exekutive. Oft genug wird das selbe Gesetz von verschiedenen Beamten unterschiedlich interpretiert, eben weil Airsofts keine "scharfen" Waffen sind. Das fängt beim Import von Teilen aus Fernost an und hört bei solchen Fragen nach dem Tausch eines Schlitten auf. Wahrscheinlich kommt demnächst jemand von einer OP und zeigt jemanden wegen Körperverletzung an, weil er einen Schuss ins Gesicht kassiert hat. Mal ganz im Ernst: Nichts ist sicherer, als die Waffe nach dem Kauf beim Händler nicht zu verändern. Damit ist man auf jeden Fall gesetzeskonform unterwegs.

  • Folgendes Szenario:
    Ich denke darüber nach für meine KWA USP Match den Schlitten und den Outer Barrel von RA-Tech zu kaufen, allerdings ist ja auf dem Outer Barrel das :F:...


    Kann ich jetzt einfach zum nächsten Beschussamt wackeln und denen sagen, dass ich ein neues :F: auf meiner Waffe brauche?
    Leistungstechnisch wird ja nichts geändert...


    so, kauf und besitz sind kein problem. will es nur gesagt haben.


    beim beschussamt anrufen, sachverhalt darlegen. dann kannste hinfahren.


    waffe beim transport im original zustand belassen und ggf. erst vor ort umbauen. das :F: vom alten verschluss wird unkenntlich gemacht und in den ratech verschluss das neue eingelasert. Und fertig ist.


    gebühren tja, ich war 3 mal in Köln und hab 2x 20 Euro in die "kaffeekasse" geschmissen und einmal 50 Euro bezahlt (umbau und neubeschuss).


    greetz


    zendog

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    "Everyone wants to be a Patriot, until its TIme to do Patriot Shit"
    "Manche Leute provozieren Dich, bis Deine hässliche Seite zum Vorschein tritt und dann spielen sie Opfer"

  • Danke, wollte mich eigentlich die Tage bei den Beschussämtern so erkundigen, aber dann kann ich mir das ja sparen. ^^


    Kann man die Waffe auch einfach mit der Post hinschicken?

  • Nur nach Absprache! Die habe eine zeitlang ziemlich viel Post aus Asien annehmen dürfen, daher machen die das nicht mehr so gerne!

    Vor allem ist es deutlich besser wenn man selbst hinfährt. Dann kann man alles ganz genau erklären und den Umbau vor ihren Augen durchführen. (Man kann ja zu hause schonmal ein wenig üben) Dann ist man zu 100% auf der sicheren Seite.

    Okay, dann also hinfahren.

  • Zitat

    Kann man die Waffe auch einfach mit der Post hinschicken?

    Rein rechtlich ist kein Beschussamt befugt eine unbeschossene Waffe auf dem Postweg anzunehmen.
    In der Vergangenheit wurde das zwar oftmals so gemacht, aber genau solche Aktionen führten dazu
    das die Beschussämter massiv einen "Verbraten" bekommen haben und teilweise von Privatpersonen
    gar keine Waffen mehr angenommen haben.


    Gut, in Deinem Fall geht es nur um einen Verschluss und eine bereits beschossene Waffe, da hilft dann nur
    eine Anfrage. Das Risiko in jeglicher Hinsicht liegt aber vollständig bei Dir.


    Und nochmal, bei "freien Waffen" gibt es keine "wesentlichen Teile" :!:
    Alle Teile sind der Waffe, für die sie bestimmt sind, gleichgestellt und somit frei ab 18 Jahren frei erhältlich.


    greetz


    zendog

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    "Everyone wants to be a Patriot, until its TIme to do Patriot Shit"
    "Manche Leute provozieren Dich, bis Deine hässliche Seite zum Vorschein tritt und dann spielen sie Opfer"

  • Und nochmal, bei "freien Waffen" gibt es keine "wesentlichen Teile"


    Hast du dazu eine genaue Quellenangabe?
    Im Waffengesetz steht ja:
    Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
    Begriffsbestimmungen
    ...
    1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer
    ...
    1.3.1 der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager...
    ...
    1.3.4 bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.
    Als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können. Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind
    M.E. ist es für AS sowieso relevanter, inwiefern sie Waffe dem vom der PTA beim BKA hinterlegten Muster noch entspricht (Merkmal: Baugleichheit).
    http://www.ptb.de/de/org/1/13/133/anzeigeliste.htm
    Wir können natürlich wüst weiterspekulieren, inwiefern das alles für eigene AS-Waffen relevant ist. Für Laien bleibt das alles ziemlich unverständlich. Wir sollten aber daraus nicht als gesichert ableiten, dass man jetzt an seiner AS legal rumbasteln kann wie es einem persönlich genehm ist. Fürs stille Kämmerlein ist das, wie geschrieben, wenig problematisch. Wenn man allerdings vorhat, seine Ergebnisse online zu stellen oder eine Waffe kaufen/verkaufen will, sollte man sich selbst über gewisse Graubereiche einigermassen bewusst sein.
    Meinen Beobachtungen zufolge werden einige "Widersprüchlichkeiten" momentan toleriert (mich wunderts z.B., wie locker die Beschusämter offenbar mit dem "F-draufmachen umgehen).
    Von massiven Bestrafungsaktionen weiss ich zwar nichts. Muss aber alles so nicht bleiben. Ein "Anscheinwaffenverbot" ist Ruck-Zuck wieder eingeführt!