PEQ-Units mit Funktion (Import nach Deutschland) - Rechte, Pflichten & Probleme ...

  • ´n Abend zusammen ...


    Also, bevor ich hier gleich gerupft, geteert, gefedert und sonst was werde, das soll keine Anleitung zu ILLEGALEN AKTIVITÄTEN werden! Ich KENNE das deutsche Waffen-Gesetz recht genau! Okay, nicht genau genug, denn ansonsten würde ich diese Frage jetzt nicht stellen ... :(


    Also, folgender Fall (ich bin Sammler von "Real-Steel"-Sachen):
    Auf der Suche nach möglichst realistischen PEQ-Units bin ich auf das G&P PEQ-15a gestoßen. Da ich das Teilchen (im Original) selber zu Hause habe (ist eine Kopie des LASER-DEVICES DBAL-A²) und ich sicherlich kein echtes PEQ demontieren werde, sollte es eine möglichst realistische Replika sein, die man dann UNTAUGLICH machen kann! Wer sich jetzt fragt, wie man ein Laser-Sight für $ 175,- untauglich machen kann, sollte das Baby mal in der Hand gehabt haben - komplett aus Metall und alles ist einstellbar! Naja, wie dem auch sei ...
    Auf jeden Fall habe ich nicht darauf geachtet, daß der gute Mann (eBay-Kauf) aus Hongkong verschickt, ist´s natürlich beim Zoll gelandet. Die fanden das auch alles sehr, sehr interessant (besonders der neue Spacken, der der Meinung ist, man müßte alles ganz genau untersuchen und sehr, sehr übereifrig sein) und sagten dann, daß der Import wohl von der Lumen-Stärke (oder so) abhängen würde. Teil kassiert, Teil wird eingeschickt (zur weiteren Untersuchung) und dann bekäme ich Bescheid. Im Endeffekt ist´s mir egal, ob das Teil zu stark wäre, da ich es sowieso wieder untauglich machen werde, aber ich hätte das Teilchen schon gerne wieder retour, denn Geld ist Geld - und in diesem Fall recht viel Geld! Komischer Weise war das damals, bei einem echten PEQ-16 gar kein Problem und kein Schwein hat gefragt!
    Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich diesem Institut oder der Behörde den Auftrag geben kann, das Teilchen untauglich zu machen oder ob das Ding direkt auf den Schrott kommt und ich die Kohle komplett in den Wind schießen kann!
    Besonders, weil ich heute noch einen Shop gefunden habe (in DEUTSCHLAND), der funktionierende PEQ-Units von ELEMENT, G&P, etc. verkauft und diese Dinger auch ganz normal in seinem Online-Shop vertreibt! Wie bitte hat der Junge dann seine Lieferung über den Zoll bekommen?!?


    Bedeutet das, daß die Dinger nur einen bestimmten Wert nicht überschreiten dürfen und ansonsten es dem Käufer überlassen ist, was er damit macht?!? Denn im Endeffekt weiß jeder von uns, daß Ziel beleuchtende und markierende Anbauten verboten sind und untauglich zu machen sind! Auf der anderen Seite habe ich auch schon U-0,5-Joule-Gewehre mit funktionierenden Lasern gesehen - in Deutschland!


    Bitte gebt mir hier mal Auskunft! Danke! :thumbup:

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    ... was steht Ihr alle hier so blöd rum? Ballert endlich ... :mafiosi:


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  • Hi,
    mit dem geschriebenen Gesetz ist es echt schwierig und nur darum, weil hinter und vor dem "Gesetz" verschiedenen Individuen sitzen, die es unterschiedlich auslegen und in der Verkettung der Zuständigkeiten wiederum unterschiedliche Individuen zu Rate gezogen werden.


    Ich glaube nicht, dass man in deinem Auftrag von Amtswegen her nachkommen wird, aber versuche es natürlich, ganz klar, was bleibt dir übrig.

    • Offizieller Beitrag

    Laser und Lampen an Waffen sind - für Privatleute - ohne Ausnahme verboten. Auch der Besitz von Leuchtmitteln, die für die Montage an Waffen gedacht sind, sind verboten. Sogar der Besitz!


    Wie Du das PEQ-15 herbekommen hast, weiß ich jetzt nicht. Vielleicht wurde es gar nicht vom Zoll geprüft. Verboten ist/war es es trotzdem. Nur untauglich gemacht ist es legal. Aber das muß halt VOR der Einfuhr passieren!


    Das PEQ-15a, das der Zoll jetzt einkassiert hat, ist definitiv weg. Stell' Dich seelisch schon mal auf eine Anzeige ein. Angeblich gibt es noch Möglichkeiten, eine Verhandlung zu umgehen. Vielleicht wird sie auch eingestellt, aber ermittelt wird auf jeden Fall.


    Wie ein Händler in Deutschland funktionierende PEQs oder Laser an 0,5 Joule-Waffen verkaufen kann, ist auch mir ein Rätsel. Kommt ihm die Kripo auf die Schliche, dürfte das sogar mit einer Haftstrafe enden.

  • Denn im Endeffekt weiß jeder von uns, daß Ziel beleuchtende und markierende Anbauten verboten sind und untauglich zu machen sind! Auf der anderen Seite habe ich auch schon U-0,5-Joule-Gewehre mit funktionierenden Lasern gesehen - in Deutschland!

    Ich glaube, die Leute die solche Teile verkaufen, wissen gar nichts von dem Verbot oder ignorieren es einfach. In so 'nem Ramschladen bei uns gab's (und gibt's wahrscheinlich noch immer) Pistolen mit fest montiertem Lasermodul auf dem Schlitten und 'ne Hülsen auswerfende Shotgun mit Laser und Lampe. Das waren zwar nur Scheißteile aber eben Airsoft-waffen. Ich wette der würde gleich Besuch von der Polizei bekommen wenn die davon wüssten.



    Andererseits sind die Dinger ja auch massenweise durch den Zoll gekommen, irgendwas muss also anders sein als wir denken.

    • Offizieller Beitrag

    Nicht alles wird vom Zoll geprüft. Innerhalb der EU gibt es genügend Länder mit einem sehr liberalen Waffenrecht, da ist der Import solcher Sachen aus Asien kein Problem. Und innerhalb der EU prüft der Zoll nur ausgesprochen selten. Wenn also einer dieser dubiosen Händler in Frankreich einkauft und alles im Lieferwagen herbringt, passiert ihm erst einmal nichts.


    Wenn die Polizei einen Wink bekommt, dann umso mehr. Den Kunden, die noch ermittelt werden können, auch.

  • @ ELCHINATOR:


    Öööööööh ... 8| ... so war das nicht gedacht! Steht das immer zu 100% fest, daß es eine Anzeige gibt? Wie sieht das dann aus? Wird das ´n Bussgeld geben? Wie hoch fallen die aus?


    Mich wundert jetzt gerade die Tatsache, daß man jede Art von Laser-Pointer (Kugelschreiber-Form, etc.) importieren und kaufen kann und dabei machen die Probleme?!? Also, meine Aussage gegenüber dem Zoll-Typen war: "Sie können Ihren Kollegen ausrichten, daß ich nur das Gehäuse haben will. Den Rest können sie behalten. Ich brauche nur das Gehäuse!". Ich weiß leider auch nicht, wohin die das schicken. Er sagte was von der ZEKA oder so! Keine Ahnung, was das für eine Behörde ist ...

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  • Gravedigger, du verbindest gerade in deinem jugendlichen Leichtsinn die Tatsachen; ein Kuli bleibt ein Kuli, ein Laser-Pointer mit taktischer Verbringung ein taktisches waffenrelevantes Gerät. Was möchtest du nun von einem Dritten (Elchinator) hören.


    Du hast womöglich verschissen, dessen hättest und warst du dir spätestens jetzt bewusst. Da ändert es auch nix, dass eine andere Behörde womöglich, ich betone das, anders entschieden hätte; unser geschriebenes Gesetz ist dahingehend eindeutig, auch wenn Beamte unterschiedlich interpretieren, können.


    Lebe damit, es könnte schlimmer sein ;)

  • Mich wundert jetzt gerade die Tatsache, daß man jede Art von Laser-Pointer (Kugelschreiber-Form, etc.) importieren und kaufen kann und dabei machen die Probleme?!?


    Du darfst Laser besitzen, sowie auch Taschenlampen. Das Problem mit der PEQ Box ist nun mal, das man diese direkt an eine Waffe montieren kann. Das kann mann z.B. mit den billig lasern von der Kirmes nicht. Du könntest dir theoretisch einen Laser irgendwo kaufen und dann noch zusätzlich Mounts hier in Deutschland bestellen. Wenn du beide getrennt irgendwo liegen hast, sagt kein Mensch was. Wenn du jedoch den Laser in die Mount packst, wird es illegal. So ist das auch mit den Lampen. Du darfst Lampen importiere / besitzen, die nicht direkt mit einer Mount verbunden sind, welche man an eine Waffe montieren kann, oder die du in eine Mount packst. :!:


    So ist leider das Deutsche Waffengesetzt. Mit den Lasern die Sache kann ich nachvollziehen, aber bei Lampen... :peng:


    Was du letztendlich an "Strafe" erwarten musst, hängt sicherlich von den ganzen Umständen und Leuten ab. Da sollte man am besten jemanden fragen, der sich damit auskennt (Rechtsanwalt; Beamte von Polizei oder Zoll, etc.)


    Mfg, Reaper

    • Offizieller Beitrag

    Weder Zoll noch Kripo kümmern sich darum, was Du haben wolltest. Entscheidend ist, was Du bestellt hast. Dummerweise hast Du ja schon zugegeben, genau dieses PEQ bestellt zu haben. Keine Ahnung, ob das irgendwie verwendet werden wird, aber gut war das sicher nicht.


    Was die Legalität angeht, ist der offensichtliche Verwendungszweck ganz entscheidend. Einen Laserpointer kann man zwar mit Kabelbindern an einer Waffe befestigen, aber das ist nicht der Verwendungszweck. Bei einem PEQ mit Railmontage ist das anders. Und das alleine wird bewertet! Da kann schon die Beschriftung auf der Verpackung vernichtend sein. "Laserpointer" ist ok "Laser Gunsight" fatal! Wobei der Zoll in beiden Fällen genauer hinsehen wird. Montagen aller Art sind verdächtig.


    Was die Folgen betrifft, ist das ganz schwer einzuschätzen. Da fehlt auch mir die praktische Erfahrung. Die Berichte gehen von "Verfahren eingestellt" bis "Wo ist eigentlich XXX, der hatte doch einen Laser bestellt?!?". Ich kann mir nur eines nicht vorstellen: daß Du von der Sache nichts mehr hören wirst.

  • Holla Gravedigger,


    das ist ja ein Schlamassel...Also mein Vorschlag (bei Kumpel hat ähnliches vorgelegen)
    Dies ist keine Anleitung zum Rechtsbruch sondern eine legitime Verteidigungsstrategie, denn:


    1. Du hast das PEQ bestellt in der Annahme, das sei ein Batteriegehäuse für eine völlig legale AEG.
    2. Du gingst davon aus, nur ein Gehäuse zu erhalten, deshalb willst Du ja auch nur das Gehäuse zurück.
    3. Warum das teuerer war (falls Rechnung beilag und vom Zoll gesehen wurde) als die Plaste PEQs, naja es ist halt aus Metall!


    Also nicht so schnell klein bei geben, der Händler hat ja den Fehler gemacht und Du bist nun der Angeschmierte. #esreicht
    gruss el joe

  • Warum soll der Händler den Fehler gemacht haben? Er hat doch nur das geschickt was bestellt wurde?
    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...


    Andere Sache. Wenn ich hier so lese frage ich mich ob die das Ding eingesackt haben weil es an eine Waffe geht, oder weil es sich um einen Laser handelt?


    PS: Wenn der Laser oder Lampe in einer 0,5er fest eingebaut ist, ist es legal.


    Edit: Mich würde mal interessieren wer in DE angeblich funktionierende Anpeqs etc. verkauft. Das hab ich nichtmal bei den unseriösesten Online Shops gesehen.

  • Andere Sache. Wenn ich hier so lese frage ich mich ob die das Ding eingesackt haben weil es an eine Waffe geht, oder weil es sich um einen Laser handelt?


    PS: Wenn der Laser oder Lampe in einer 0,5er fest eingebaut ist, ist es legal.


    Edit: Mich würde mal interessieren wer in DE angeblich funktionierende Anpeqs etc. verkauft. Das hab ich nichtmal bei den unseriösesten Online Shops gesehen.


    Ich gehe mal davon aus, das der Laser nicht zu stark ist, sodass der Import verboten ist. Viel mehr ist hier der Fall, das es sich im ein Modul handelt, welches direkt an eine Waffe motiert werden kann. Laser kann man auch ohne weiteres Importieren (habe ich auch schon gemacht). Man sollte aber beachten das es ab einer gewissen Laserstärke auch illegal werden kann. Übliche Typ I und II Laser sind aber kein Problem.


    Ob das an 0,5 Joule Waffen legal ist, wage ich zu bezweifeln. Wenn du dir da sicher bist und das belegen kannst (musst du jetzt hier nicht), dann ist gut.


    Mfg, Reaper

  • Niemals!


    Natürlich. Alles unter 0,5 ist Spielzeug. Schonmal Nerf Waffen gesehen? Die strotzen nur so vor Laser und Lampen.


    Falls jemand nicht weis, was Nerf sind(gibts in jedem gut sortierten Spielwarenladen):


    http://www.amazon.de/Nerf-2130…TF8&qid=1316195275&sr=8-3


    http://www.amazon.de/Nerf-2841…F8&qid=1316195275&sr=8-12


    Da laut Grave die Beamten etwas von Lumen gelabert haben, könnte es durchaus sein, dass er das Ding nach dieser Überprüfung wieder bekommt. Vorrausgesetzt er hat Glück und es fällt keinem der eigentliche Zweck des Teils auf.

  • Dann bestell ein Peq und erkläre dem Zoll das es 'nur' für eine 0,5er ist. Was meinst Du warum die billigen Double Eagle ASGs nicht mit Lasern ausgeliefert werden, obwohl der eigentlich im Ausland zum Lieferumpfang der plastik Gearbox AEGs gehört?!
    Nerf ist doch kein Vergleich, die sind optisch als auch technisch weit weg von Waffen, von der Energie ebenso. Auch wird hier nicht an 10 oder 22mm Schienen montiert.

  • Du solltest genau lesen was ich schreibe. Ich habe geschrieben das die Laser und Lampen fest eingebaut sein müssen. Mit dem Gehäuse verschlossen und untrennbar.


    Du wirst dich wundern, aber Nerf Waffen haben auch 22mm Schienen ;) Warum sollten sie Technisch keine Waffen sein? Ist doch nichts anderes als eine Spring? Und auf die Optik kommt es hier überhaupt nicht an.


    Ich würde fast wetten dass der Laser der ersten Nerf an ein RIS passt, was aber nicht legal sein dürfte.

  • Müssen Nerv Spielzeuge eine Händlerkennzeichnung oder eine Energie Angabe tragen?;)


    Und ja... Es hat was mit der Optik zu tun, daher haben die Höllander auch schon eine Airsoftwaffe legalisiert! #zombie2#