PEQ-Units mit Funktion (Import nach Deutschland) - Rechte, Pflichten & Probleme ...

  • Natürlich müssen 0,5er gekennzeichnet sein. Die Angabe Energie <0,5j muss vorhanden sein, ebenso Händler oder Importeur!


    Holland war ein Bspl dafür, dass Optik sehr wohl was damit zu tun haben kann, ob etwas im AS legal ist oder nicht. Hierzulande unterliegen AS Waffen anderen Bestimmungen als Ner(v)f Spielzeug, was im übrigen schon für Kleinstkinder freigegeben ist!




  • Ich möchte jetzt nicht unfreundlich sein, aber ihr beiden weicht ein wenig vom Thema ab. Ich denke das wir hier über PEQ Boxen und Laser für Airsoftwaffen über 0,5 Joule reden. Es wäre also lieb, wenn ihr das entweder im Chit Chat oder per PN weiter führen würdet. :rolleyes: ;)


    Mfg, Reaper

  • Sehr wahr Reaper, dennoch kann ein irreführendes Kommentar nicht unbeantwortet bleiben, da diese Threads auch von Neulingen gelesen werden und das möglicherweise als Referenz nehmen. Nichts für ungut, Bastel, ich hoffe Unklarheiten sind beseitigt.

  • @ ALL:


    Wie unsere Admin´s schon sagten, sollten gewisse Dinge in diesen Threads auch als "Abschreckung" für andere gelten und als solches "abschreckendes Beispiel" kann man mich hier ruhig nehmen! ICH habe Scheiße gebaut und nicht drüber nachgedacht und somit muß ich damit leben, was jetzt auf mich zukommt!
    Ich mag zwar 32 Jahre alt sein, habe aber trotz allem nicht über diverse Folgen drüber nachgedacht bzw. mir ins Gewissen gerufen, daß der Import meistens schon ILLEGAL ist!
    Ich bin mir selber im Klaren darüber, daß Laser sehr gefährlich sein können und es hat schon einen guten Grund, warum die Teile nur eine gewisse Stärke aufweisen dürfen! Ich habe mehr als ein Video über die Folgen von Blendungen und Verletzungen durch Laser gesehen! Wer sich jetzt fragt, was für Verletzungen ein Laser aufweisen kann, sollte sich mal Gedanken über die Bindehaut bzw. die Hornhaut der Augen machen. Alles, was über knapp 200 mW (Milli-Watt) geht (Red-Laser) kann einen Menschen für immer blenden und alles, was über knapp 500 mW liegt, kann Luftballons zerplatzen lassen und Tapete anbrennen! Was dann mit der Haut passiert, muß ich hier wohl nicht erklären!


    Mein Hintergedanke war eigentlich nur das passende Gehäuse zu bekommen und dieses dann UNTAUGLICH zu machen! Der Gedanke an die Illegalität beim Import kam mir erst, als ich das Teilchen ausgepackt habe und der Zoll-Beamte es befummelt hat.
    Im Endeffekt ist jetzt folgendes Fakt: Ich hatte heute einen Brief in der Post in dem mir mitgeteilt wurde, daß das Teilchen zur Überprüfung an die Verbraucherschutz-Zentrale geschickt wurde. Da ich dies erst einmal gegooglet habe, um heraus zu finden, was die denn bitte damit zu tun haben, habe ich in diversen Links gesehen, daß diese Verbraucherschutz-Zentrale erst einmal nur die Stärke (Output-Power) überprüft. Da dies ein Airsoft-Laser ist und somit eher zu den Billig-Produkten gehört, setzt er auf niedrige Abgabe-Werte und nach viel Recherche habe ich heraus gefunden, wieviel Power das Ding hat.
    Der Import von Lasern ist erlaubt, so lange sie nicht über 1,0 mW kommen. Der G&P-Laser hat eine Stärke von 635 nM (Nano-Meter) und damit liegt er (lt. Umrechnungs-Tabelle) bei 0,8 mW. Es kann also sein, daß ich wirklich Glück habe! Das einzige, was mehr Power hat (830 nM) ist der IR-Laser, der jedoch nur unter Infrarot-Optik zu sehen ist und bei dem ich hoffe, daß er nicht ins Gewicht fällt.
    Zusätzlich kommt dazu, daß der Zoll keinerlei Rechtslage bei solchen Anbau-Teilen hat, diese einzuziehen (außer, sie liegen über der Grenze von 1,0 mW). Selbst wenn Anbau-Möglichkeiten für Schienen daran befestigt sind. Es kann nämlich auch sein, daß ich das Teil nur ins Regal lege und hin und wieder mal meinen Hund damit ärgern will, weil er auf den roten Punkt anspringt und Freude daran hat! Illegal wird das Ding erst, sobald ich es, im funktionierenden Zustand an eine Waffe montiere!
    Im Endeffekt könnte ich nämlich auch einen normalen Laser-Pointer an meinen Handschuh kleben und ihn als Ziel-Visierung nutzen (auch wenn das nicht viel bringen würde).


    DIES SOLL JETZT KEINE GRUNDLAGE FÜR EINE RECHTS-VERLETZUNG SEIN UND ICH DISTANZIERE MICH AUCH VON SOLCHEN!

    Es mag schon sein, daß vielen von uns die deutsche Gesetzeslage auf den Keks geht und viele Sachen wirklich mehr als überholt sind, aber ich glaube für alle Leute in diesem Forum zu sprechen, wenn ich sage, daß wir alle uns an die deutschen Waffen-Gesetze halten sollten, damit unser Sport auch weiterhin eine Daseins-Berechtigung hat!
    Ich mag zwar nicht unbedingt immer der gesetzestreuste Bürger sein (im fahre meistens zu schnell und zu dicht auf und parke auch gerne mal da, wo man nicht parken sollte), aber die Waffen-Gesetze sollten wir schon einhalten! Auch wenn ich hier jetzt kein Glanz-Licht bin!


    Was den speziellen Internet-Shop angeht, der funktionierende Laser-Units im Programm hat, muß ich meine Aussage revidieren und zugeben, daß mir schon die 20% MwSt. hätten auffallen müssen - lt. dem Impressum hat der Shop seinen Sitz in Österreich und bei unseren Nachbarn weiß ich nicht, wie die Gesetzeslage ist!


    FAZIT:
    Leute, laßt es bleiben! Die Scheiße bringt nichts als Bauchschmerzen und Streß mit sich! Außerdem quält mich gerade echt ein schlechtes Gewissen und das ist wirklich selten ... ;)


    So Leute, ich wünsche Euch noch ein gut´s Näschtle und ein schickes Wochenende! Drückt mir die Daumen, daß die Sache noch mal mit einem "blauen Auge" ausgeht und ich werde Euch über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden halten ...



    @ BASTEL:


    Ja, sie haben das Teil eingesackt, weil es sich um einen LASER handelt! Einzig und alleine aus dem Grund! Und, weil sie nicht finden konnten, um welche Stärke es sich handelt - auch wenn ein dicker Aufkleber auf dem Gehäuse ist, auf dem die Leistung von 636 nM drauf steht ...

    devgru_userbar.png
    marsoc_userbar.png


    ... was steht Ihr alle hier so blöd rum? Ballert endlich ... :mafiosi:


    Suche nach einer gebrauchten, aber neuwertigen SYSTEMA-MP5 (mit Zubehör) ... Benachrichtigungen bitte via PM ... :thumbup:

  • Glaub mir, wenn Airsoft hier illegal wird bin ich raus aus Deutschland, da kenn' ich nix! Ich lass' mir doch mein Hobby nicht von irgendwelchen behinderten Gesetzgebern ruinieren! Mal davon abgesehen dass ich sowieso versuchen werde, diesem dreckigen Anti-vollautomatik-gesetz zu entkommen.


    Jedes Mal wenn ich an diese Scheiß-regel denke würd' ich demjenigen der sich das ausgedacht hat am liebsten die Zähne durch den Nacken schmettern X(

    • Offizieller Beitrag

    Zusätzlich kommt dazu, daß der Zoll keinerlei Rechtslage bei solchen Anbau-Teilen hat, diese einzuziehen (außer, sie liegen über der Grenze von 1,0 mW). Selbst wenn Anbau-Möglichkeiten für Schienen daran befestigt sind


    Nein, bisher galt auch das als Kennzeichen illegaler Anbauteile. Deshalb gibt es z.B. auch keine Surefire M3 in Deutschland zu kaufen. Es gibt zwar eine gewissen Grauzone - manche Händler verkaufen ganz offen Lampenmontagen - aber ein PEQ fällt ohne jeden Zweifel in die verbotene Kategorie. Offenbar hattest Du verdammtes Glück, daß die beim Zoll wegen des "Beinah-Abschusses" von Merkel's Ost-Force-One verstärkt auf Laserimporte achten. Und keiner da war, der sich mit dem Waffengesetz auskennt.

  • Abschluss-Bericht:

    Gott lob und ich schicke noch immer Stoßgebete gen Himmel ist das Ganze sehr, sehr Charmant ausgegangen! Ich bekomme KEINE Anzeige und auch KEIN Bussgeld und auch nichts anderes ...
    Vorgestern hatte ich ein Schreiben vom Zoll in der Post und der sagte mir, ich solle mich doch bitte mal bei ihnen melden. Gesagt, getan. Termin ausgemacht (mußte sowieso noch was abholen) und gestern da gewesen.
    Also, der gute Mann vom Zoll kannte mich ja mittlerweile und meinte nur: "Ah, da ist er ja, der Herr XXX ...! Ah, ich sehe, Sie haben mir wieder Arbeit mitgebracht. Was wollen Sie heute über den Zoll bekommen? Haben wir heute Kal. .50-Munition, waffenfähiges Plutonium oder den Laser vom Todes-Stern?" ... (sehr witzig der Mann - Ha, ha, ha ...)
    Er sagte mir dann, ich solle doch bitte einmal hier und einmal da unterschreiben und damit wäre die Sache aus der Welt. Das Teilchen kommt in den Schredder, ich müsse auch keine Zoll-Gebühr zahlen und damit hätte sich das. Auf meine Frage hin, was eine Anzeige angehen würde, sagte er nur, daß das AN/PEQ ja niemals die Bundesrepublik Deutschland gesehen hätte (jedenfalls nicht in meinen Händen) und das Ding auch nur deshalb untauglich gemacht wird, weil der Laser stärker als 1,0 mW war. Der Test hatte ergeben (lt. Prüfbericht, der mir vorgelegt wurde), daß der Laser knappe 85,0 mW gedrückt hätte und man damit schon Tapeten von der Wand brennen könnte. Meine bekommene eMail konnte der Zoll-Beamte gar nicht verstehen, denn dort gab der Hersteller allen Ernstes max. 0,8 mW als Leistung an. Er meinte nur, daß das eine Frechheit wäre.
    Ich hätte, wäre der Laser nicht so stark gewesen und wäre er unter 1,0 mW geblieben, das Teil auch ausgehändigt bekommen. Der Fehler in unserer Denkweise liegt nämlich darin, daß man die Dinger schon importieren darf, die Teile aber nicht über diesen Wert kommen dürfen. Weiterhin schreitet das BKA nur dann ein, sollte der Besitzer das Teil auch wirklich montieren und damit auffällig werden. Hätte ich, zu Hause, alles an Elektronik heraus genommen und das Baby dann ausgegossen, dann wäre es ein reines Dummy-Gehäuse gewesen (wie auch hier zu kaufen) und somit keine Laser-Zieleinheit mehr. Ich kann Euch jedoch nur dazu raten, es zu lassen! Der Mann vom Zoll sagte mir auch, daß sie die Teile immer zu einem Prüflabor schicken und die nichts mit dem BKA zu tun haben. Andere Zoll-Inspektionen schicken die Teie meistens zum BKA und die prüfen das dann. Wenn die Dinger dann erst mal da liegen, wird es auch zu 100%iger Sicherheit eine Anzeige geben und das solltet Ihr Euch nicht antun! Laßt also die Finger davon - werde ich jetzt auch machen ... ich bin gründlich geheilt ...!


    Ach, und über meine Bestellung in Asien konnte der Zoll-Beamte dann wieder nur lachen, denn das war ein großer, aufblasbarer Dinosaurier für mein Paten-Kind und er meinte nur: "Na, das ist mal definitiv KEINE Waffe!" ... :D

    devgru_userbar.png
    marsoc_userbar.png


    ... was steht Ihr alle hier so blöd rum? Ballert endlich ... :mafiosi:


    Suche nach einer gebrauchten, aber neuwertigen SYSTEMA-MP5 (mit Zubehör) ... Benachrichtigungen bitte via PM ... :thumbup:

  • Was für ein Glück für Dich.


    Aber Laser dürfen nicht an Waffen montiert werden. So oder so nicht. Das sollte der gute Mann aber wissen. Egal wie stark. Kein Licht, kein Laser...

  • Der Knackpunkt ist ja nicht nur der, dass Laser/Lampen/Leuchtmittel nicht an Waffen montiert werden dürfen, sondern dass alleine schon der Besitz eines montagefähigem Leuchtmittels illegal ist. Eine funktionstüchtige ANPEQ Box ist schlichtweg ein verbotener Gegenstand in DE.


    Von daher: Dick fett Schwein gehabt ;)

  • Der Knackpunkt ist ja nicht nur der, dass Laser/Lampen/Leuchtmittel nicht an Waffen montiert werden dürfen, sondern dass alleine schon der Besitz eines montagefähigem Leuchtmittels illegal ist. Eine funktionstüchtige ANPEQ Box ist schlichtweg ein verbotener Gegenstand in DE.


    Von daher: Dick fett Schwein gehabt ;)


    So ist es.


    Von daher passt das hier einfach nicht. Das hat der Mann vom Zoll gesagt ?



    Ich hätte, wäre der Laser nicht so stark gewesen und wäre er unter 1,0 mW geblieben, das Teil auch ausgehändigt bekommen. Der Fehler in unserer Denkweise liegt nämlich darin, daß man die Dinger schon importieren darf, die Teile aber nicht über diesen Wert kommen dürfen. Weiterhin schreitet das BKA nur dann ein, sollte der Besitzer das Teil auch wirklich montieren und damit auffällig werden.

    • Offizieller Beitrag

    Freut mich für dich, dass es so glimpflich ausgegangen ist. Dennoch ist die ANPEQ ein verbotener Gegenstand wie Kahuna schon sagte, weil sie einzig und allein an Waffen montierbar ist. Wenn das so wäre wie mit einer Lampe und einer Montage (beides darf ja auch nicht in einem Paket verschickt werden), wäre das wieder was anderes, weil die Montage hast du ja nur aus stilistischen Gründen und die Lampe brauchst du beim rumschrauben an deinem Auto. ;) Ich kann mir wirklich kaum vorstellen, dass das BKA warten würde, bis du die Box montierst. Hätten die das Teil in die Finger bekommen, wäre die Sache anders gelaufen. Aber da sieht man mal wieder, dass das ganz individuell vom Zollbeamten abhängt. Hätte der dir die 0,8mW geglaubt, hätte der dir das Teil wahrscheinlich auch einfach mitgegeben und garnicht prüfen lassen.

  • @ GuzziRazzer:


    Nein, nein ... bevor das hier jemand falsch versteht, stelle ich das mal kurz richtig: Laser genauso wie auch Lampen dürfen NICHT an Waffen montiert werden! Auch der Besitz eines solchen Gerätes ist Illegal und somit Strafbar! Das führt entweder zu einer extremen Geldstrafe (bis zu € 200.000,- je nach Fall) bzw. zu einer Gefängnis-Strafe (in diesem Fall bis zu 4 Jahre). Somit brauchen wir uns darüber nicht mehr zu unterhalten. Es ist jedoch so, daß eine Lampe bzw. ein Laser montiert werden darf, sollte dieser UNBRAUCHBAR gemacht worden sein. Dieses "Unbrauchbar machen" muß folgende Kriterien erfüllen:


    1.Entnahme aller elektronischen Teile, die einen Laser-Strahl erzeugen bzw. nachahmen könnten!
    2.
    Auffüllen der Elektronik-Box mit einem Mittel, daß einen nachträglichen Rückbau auf den Original-Zustand verhindern kann / würde / wird. Hierunter fallen u.a. Epoxyd-Harze, Industrie-Kleber, Sekunden-Kleber, etc. - es darf kein Rückbau mehr möglich sein!
    3.
    Lampen müssen ihrer Licht erzeugenden Bestandteile (Glühbirne, Spiegel, Batterie, etc.) beraubt werden und weiterhin müssen die Federn (für den elektronischen Kontakt) sowie die entsprechenden Kabel entnommen worden sein! Dazu kommt, daß auch hier eine Lampe mit entsprechenden Mitteln ausgegossen werden muß, so daß eine Nutzung danach nie wieder möglich ist!

    Anmerkung d. Schreibers:
    Das ist der letzte Stand der Waffen-Gesetze in Deutschland - die Infos kommen von einem Rechtsanwalt für Waffen-Recht, etc. ...


    Der Import dieser Teile ist dann erlaubt, sollten diese den gesetzlichen Gegebenheiten (siehe oben) genügen. Auch dann, wenn es sich um entsprechende Teile handelt! Dies gilt auch für gekaufte Artikel innerhalb der EU-Grenzen!


    Fall-Beispiel: Sollte ich nochmals auf die Idee kommen und ein AN/PEQ importieren zu wollen, habe ich dafür zu sorgen, daß dieses Teil nach den o.g. Vorschriften bearbeitet wurde und nicht mehr zu gebrauchen ist! Dann kann ich das Teil ganz normal verzollen und es mit nach Hause nehmen - wie die frei bestellbaren AN/PEQ-Boxen ("Dummies"), die als Zierde die meisten unserer Guns beehren! Sollte der Verdacht nahe liegen, daß die Box trotz allem noch Nutzbar ist, muß eine eMail vorliegen, in der explizit hervor geht, daß der Besteller einen Auftrag zur Untauglich-Machung gegeben hat und sich auf das Wort des Verkäufers verlassen mußte - in diesem Fall wird gegen den Verkäufer vorgegangen!


    Auf die Frage hin, ob das der Zoll-Beamte gesagt hat, kann ich nur sagen: "Japp!"
    Es ist jedoch folgender Fall: Die Jungs vom Zoll können die Sachen zwar einschicken, sind aber dazu verpflichtet (es ist immernoch Eigentum des Käufers) den Gegenstand heraus zu geben! In dem vorliegenden Fall ist es so, daß diese Zoll-Behörde keine naheliegende BKA-Stelle in ihrer Nähe hat und somit angewiesen wurde, entsprechende Objekte an eine freie Prüfstelle zu schicken. Da diese Prüfstelle nicht an das BKA angeschlossen ist, geht auch erst einmal keine Meldung an das BKA raus. Weiterhin sind auch keine BKA-Beamten dazu geholt worden, als es an die Prüfung ging. Aus dem Grund ging das Objekt erst einmal nur, mit einem Prüfbericht, zurück an die Zoll-Behörde und diese bewertet das dann weiter. Da ich jedoch gesagt habe, daß das Objekt untauglich gemacht werden sollte und ich darum bat, daß dieses dann von deren Stelle aus gemacht würde, ging der Beamte davon aus, daß ich keine aktive Nutzung des Objektes vor hatte. Dazu kommt, daß der Zoll das Objekt erst einmal verzollen hätte dürfen, gleichzeitig jedoch eine Meldung an das BKA gegangen wäre und diese dann wirklich vor meiner Tür gestanden hätten!
    Jetzt kann man das natürlich so machen, daß man nach Hause fährt, sich sofort hin setzt und das Teil zerlegt, die Teile in den Müll gibt, das PEQ ausfüllt und somit keine strafbare Handlung vorliegt. Jedoch werden die Jungs dann trotz allem a) die Tür eintreten, b) mir das Leben schwer machen, c) meine Guns mitnehmen und erst einmal alles schön überprüfen und mir dann nicht einmal den Schaden bezahlen und dazu noch eine Überprüfungs-Gebühr für die Airsoft-Waffen in Rechnung stellen, die mal leicht bei ca. € 500,- bis € 900,- liegen kann (je nach Menge der Waffen). Von daher lohnt sich das alles nicht und der Streß ist größer als der wirkliche Nutzen! Außerdem würden sie bei jeder Lampe, jedem PEQ und allem Mist wohl nach den kleinsten Fehlern suchen ...


    Auch den besagten Fall habe ich mit einem Experten für Waffen-Recht durchgesprochen!


    FAZIT:
    Egal, wie man es dreht und wendet, die Teile sind Illegal in Deutschland, die Montage ist nicht erlaubt und somit empfehle ich jedem nicht so eine Kacke zu machen wie ich und vorher einmal das Hirn einzuschalten! Es lohnt sich in keinem der Fälle und kostet nur Nerven und Geld ...


    BEVOR HIER NOCH MEHR GESCHRIEBEN WIRD, MACHT DIESEN THREAD BITTE ZU! DANKE!

    devgru_userbar.png
    marsoc_userbar.png


    ... was steht Ihr alle hier so blöd rum? Ballert endlich ... :mafiosi:


    Suche nach einer gebrauchten, aber neuwertigen SYSTEMA-MP5 (mit Zubehör) ... Benachrichtigungen bitte via PM ... :thumbup: