Wenn Du einen Termin beim Beschußamt kriegen würdest, könntest Du den Umbau auch selber machen. Das ist durchaus legal. Nur leider vergeben die keine Termine mehr an Privatkunden...
NPAS Einbau -> neues "F"?
-
-
Wenn Du einen Termin beim Beschußamt kriegen würdest, könntest Du den Umbau auch selber machen. Das ist durchaus legal. Nur leider vergeben die keine Termine mehr an Privatkunden...
Klaro, zumindest das Beschussamt in Suhl. Ging mal um den Umbau einer RAM 12s (MP5) auf HK G33. Angerufen, runtergefahren, dort das vorbereitet schnell vor deren Augen zusammengebaut und abgnehmen lassen. Z.B. wurde der neue selbstgedrehte Lauf auf unser Drängen ebenfalls mit nem versehen. Hätte aber gar nicht gemusst laut Suhl
Ist z.B. ne super Bescheinigung, wenn man das nächste mal bei Zoll ist und die Stress wegen nem importierten Lauf machen.Aber ansonsten ist es Wurst, normalerweise darf die Waffe ja nicht umgebaut eingeschickt werden, da der Besitz ja ab dem Zeitpunkt des Umbaus illegal wäre. Das werden die einem auch in einer Emailanfrage sagen. Wenn man aber anruft, heißt es ganz locker "schick einfach her den Scheiß"
-
Laut Homepage des Beschussamtes kann jeder Waffenbesitzer seine Waffen zum Beschuss vorlegen.
http://www.beschussamt.de/FAQ.html
-
Man kann sich bei der zuständigen Ordnungsbehörde - theoretisch - eine Erlaubnis ausstellen lassen. Auf diese Weise sind auch Eigenimporte möglich. Problem ist auch hier, daß die meisten Ämter entweder nicht verstehen, was sie machen sollen oder sich schlicht weigern.
-
Problem ist auch hier, daß die meisten Ämter nicht verstehen, was sie machen sollen
Amen
-
Hallo,
ich will nicht extra einen neuen Thread für meine dumme Frage aufmachen: ist es denn legal, baugleiche Ersatzteile selbst einzubauen?
-
Das Gesetz in Deutschland ist extrem hart. So darf man selber keine Änderung an der Leistung an einer Waffe durchführen und auch sonst nichts an einer Waffe austauschen. Die muss alles von Fachkundigem Personal (Büchsenmacher, etc.) vorgenommen werden. Da Airsofts mit einer Geschossenergie mit mehr als 0,5 Joule als Waffe zählen, trifft das hier auch zu.
Aber wie heißt es oft so schön? Wo kein Kläger, so auch kein Richter. Ich denke, das hier jeder mal an seiner Waffe rum geschraubt hat, aber legal ist das nicht.
Mfg, Reaper
-
Bei exakt geichen Teilen - also einer klassischen Reparatur - ist es sogar legal! Da auch die Beschaffung der Teile problemlos geht, ist man hier auf der sicheren Seite.
-
Ich hab mich mal mit dem Thema nichtsgewerbsmäßige Waffenherstellung und deren Verbringung im ASVZ auseinandergesetzt: Klick mich
Interessant finde ich auch, dass der Moderator Chris von der Bundespolizei ist^^ -
Vielen Dank für die schnellen und guten Antworten. Die Rechtslage scheint ja sogar noch komplexer und uneindeutiger zu sein, als ich dachte!
-
Ist es nicht so, dass man bei bestimmten ASG's, die bereits vom Hersteller mit NPAS geprüft wurden, eines einbauen (lassen..?) darf, ohne dass man hinterher ein neues braucht?
-
Wenn ein solches Muster hinterlegt wurde ja.
-
WE Scar-L OB?
-
Nein, hier liegt nur die "normale" Version dem Beschussamt vor. Das müsste man theoretisch erneut abnehmen lassen.
Mfg, Reaper
-
Und das wird niemand machen, ohne dass ein komplettes Tuning durch Ra-Tech vorgenommen wurde. Falls also mal eine "NPAS"-Version der SCAR-L OB abgenommen wird, wird diese wahrscheinlich ähnlich stark getunt sein, wie die bisherigen Ra-Tech Costum guns von Sniper und dann müsste man natürlich exakt das selbe Tuning verbauen, damit eine abgenommene Waffe vorliegt...
-
Zitat
dann müsste man natürlich exakt das selbe Tuning verbauen, damit eine abgenommene Waffe vorliegt...
und genau das ist verboten, da es "wesendliche Teile" sind.
Beim Tuning, im Gegensatz zum Kauf oder Besitz, wird leider zwischen wesentlichen und nicht wesentlichen Teilen unterschieden.
Hab ich ne Waffe mit NPAS gekauft, kann ich die einstellen wie ich will, solange die Leitung unter 7.5 Joule bleibt.
Aber das Nachrüsten einer "baugleichen Waffe" mit einem NPAS darf nur von Berechtigten durchgeführt werden und die
Waffe muss vom Beschussamt abgenommen werden. Da sie technisch und leistungsmässig nicht mehr dem hinterlegten Muster entspricht.
Gut, man könnte jetzt sagen, das kann doch keiner feststellen.... doch, das lässt sich im Zweifelsfall leider nachweisen
greetz
zendog
-
Erzählt mir doch nix, das würde ja heißen, dass 85% der Benutzer dieses Forums illegale Waffenbesitzer im Sinne des WaffG wären
Gesetzeslage hin oder her, wenn meine ASG ein , eine Semi-Auto-Drosslung und eine Mündungsenergie unter 7,5J hat, dann ist denen doch egal, ob da ein NPAS oder ein Tuninglauf oder ein anderes HopUp oder was auch immer drin ist...
Btw glaube ich nicht, dass eine ASG, die bei einer Kontrolle offensichtlich sowohl als auch Drosslung aufweist und vielleicht auch noch gechront wird, überhaupt zur weiteren Kontrolle beschlagnahmt wird...
Scheiß Waffengesetz.
-
dann schau mal hier :
ZitatBearbeiten ist gem. Anl. 1 Absch. 2 Nr. 8.2 WaffG insbesondere das Verändern der Schussfolge (in diesem Falle
die Veränderung von Einzelrepetierung auf halbautomatische Repetierung) oder wenn wesentliche Teile, zu
deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden.
Wesentliche Teile sind gem. Anl. 1 Absch. 1 Unterabsch. 1 Nr. 1.3 WaffG u.a. Lauf, Verschluss und andere
Antriebsvorrichtungen (hier z.B. der Gas- oder Federdruckmechanismus, sofern fest mit der Schusswaffe
verbunden).
Der Umgang mit wesentlichen Waffenteilen ist Erlaubnispflichtig.
Gemäß § 2 Abs. 2 WaffG bedarf der Umgang (hier das Bearbeiten) mit Waffen und Munition, die in der Anl. 2
Absch. 2 WaffG genannt sind, der Erlaubnis.
Die Erlaubnispflicht zur Nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellung ergibt sich aus § 26 Abs. 1 WaffG. Danach
wird die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung und Instandsetzung von Schusswaffen
durch einen Erlaubnisschein erteilt. Verfügt eine Privatperson nicht über diesen Erlaubnisschein, so darf sie
keine Schusswaffe bearbeiten. Somit obliegt die Bearbeitung ausschließlich lizenzierten Büchsenmachern.
Daraus leitet sich ab, dass für erlaubnisfreie Waffenteile, für deren Einpassung keine Nacharbeit erforderlich ist,
wie z.B. Handgriffe, Schulterstützen, Magazinhalterungen etc. keine Erlaubnis benötigt wird. Solche Teile
dürfen von Privatpersonen eigenhändig angebaut werden.
Dabei ist zu beachten, dass die Teile nicht die Schussfolge oder Schussstärke verändern dürfen, da für diese
Waffen eine Bauartprüfung durch die Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) erfolgt ist. Die
Musterstücke sind beim BKA hinterlegt.
Ein Verändern der Schussfolge oder Schussstärke führt zu einem Erlischen der Kennzeichnung, dem F im
Fünfeck (weil die Waffe von den Leistungsmerkmalen des o.g. Musterstücks abweicht), weshalb eine solche
Veränderung grundsätzlich durch einen Büchsenmacher vorgenommen vom zuständigen Beschussamt
abgenommen und dokumentiert werden muss. Sollte diese Veränderung nicht durch ein Beschussamt
abgenommen sein, so erlischt das F und die Waffe unterliegt den vollen Erlaubnisvoraussetzungen gem. Anl. 2
Absch. 2 Unterabsch. 1 WaffG. Dies zieht dementsprechend auch alle waffenrechtlichen Verstöße in Form von
z.B. einer fehlenden WBK mit sich. Eine gültige WBK ist grundsätzlich zum Erwerb und Besitz von Waffen,
die vom WaffG erfasst werden (außer den Freien Waffen), erforderlich.ZitatGesetzeslage hin oder her, wenn meine ASG ein , eine Semi-Auto-Drosslung und eine Mündungsenergie unter 7,5J hat, dann ist denen doch egal, ob da ein NPAS oder ein Tuninglauf oder ein anderes HopUp oder was auch immer drin ist...
Btw glaube ich nicht, dass eine ASG, die bei einer Kontrolle offensichtlich sowohl als auch Drosslung aufweist und vielleicht auch noch gechront wird, überhaupt zur weiteren Kontrolle beschlagnahmt wird...
Tja, nicht alle Gesetzeshüter sind gleich gut informiert, im Zweifelsfall wird beschlagnahmt .....
Ob das nun realistisch ist oder nicht, ist mal SCHEISSEGAL, hier geht es darum die USER nicht ins Messer laufen zu lassen.
Lieber bin ich übervorsichtig, als durch ne Anzeige im Dunstkreises des Waffengesetztes, meine Zuverlässigkeit und meinen Job zu verlieren.
Wir geben für unser Hobby Kohle ohne Ende aus, dann sollten ein paar Euro fürs Beschussamt locker drin sein, auch wenns nervt.
greetz
zendog
-
Erzählt mir doch nix, das würde ja heißen, dass 85% der Benutzer dieses Forums illegale Waffenbesitzer im Sinne des WaffG wäre
Tja, schnell hat man sich in die Illegalität gebastelt. Liegt im Verantwortungsbereich jedes Einzelnen. Wenn jemand meint, die Graubereiche des Waffengesetzes extrem weit auszulegen, ist das seine Sache. Muss ich hier nicht im Einzelfall kommentieren.
Einfach mal durchlesen:
http://www.airsoft-initiative.…auffassungen_airsoft.htmlWer aktuell eine AS mit NPAS haben will, sollte sich jedenfalls eine RA-Tech-Version von sniper zulegen. Dann ist er juristisch auf der sicheren Seite
Matz
-
Leute hört auf Zendog. Der hat alles wesentliche zitiert und es gut erklärt. Dass viel an Airsofts gebastelt wird, ist bekannt, aber das macht es nunmal nicht legal. Nur 100 Fahrzeuge im Halteverbot stehen, heißt das nicht, dass sie nicht abgeschleppt werden