NPAS Einbau -> neues "F"?

  • Wenn Du einen Termin beim Beschußamt kriegen würdest, könntest Du den Umbau auch selber machen. Das ist durchaus legal. Nur leider vergeben die keine Termine mehr an Privatkunden...

    Klaro, zumindest das Beschussamt in Suhl. Ging mal um den Umbau einer RAM 12s (MP5) auf HK G33. Angerufen, runtergefahren, dort das vorbereitet schnell vor deren Augen zusammengebaut und abgnehmen lassen. Z.B. wurde der neue selbstgedrehte Lauf auf unser Drängen ebenfalls mit nem :F: versehen. Hätte aber gar nicht gemusst laut Suhl ^^
    Ist z.B. ne super Bescheinigung, wenn man das nächste mal bei Zoll ist und die Stress wegen nem importierten Lauf machen.



    Aber ansonsten ist es Wurst, normalerweise darf die Waffe ja nicht umgebaut eingeschickt werden, da der Besitz ja ab dem Zeitpunkt des Umbaus illegal wäre. Das werden die einem auch in einer Emailanfrage sagen. Wenn man aber anruft, heißt es ganz locker "schick einfach her den Scheiß" :D

  • Das Gesetz in Deutschland ist extrem hart. So darf man selber keine Änderung an der Leistung an einer Waffe durchführen und auch sonst nichts an einer Waffe austauschen. Die muss alles von Fachkundigem Personal (Büchsenmacher, etc.) vorgenommen werden. Da Airsofts mit einer Geschossenergie mit mehr als 0,5 Joule als Waffe zählen, trifft das hier auch zu.


    Aber wie heißt es oft so schön? Wo kein Kläger, so auch kein Richter. Ich denke, das hier jeder mal an seiner Waffe rum geschraubt hat, aber legal ist das nicht.


    Mfg, Reaper

  • Ist es nicht so, dass man bei bestimmten ASG's, die bereits vom Hersteller mit NPAS geprüft wurden, eines einbauen (lassen..?) darf, ohne dass man hinterher ein neues :F: braucht?

    • Offizieller Beitrag

    Und das wird niemand machen, ohne dass ein komplettes Tuning durch Ra-Tech vorgenommen wurde. Falls also mal eine "NPAS"-Version der SCAR-L OB abgenommen wird, wird diese wahrscheinlich ähnlich stark getunt sein, wie die bisherigen Ra-Tech Costum guns von Sniper und dann müsste man natürlich exakt das selbe Tuning verbauen, damit eine abgenommene Waffe vorliegt...

  • Zitat

    dann müsste man natürlich exakt das selbe Tuning verbauen, damit eine abgenommene Waffe vorliegt...




    und genau das ist verboten, da es "wesendliche Teile" sind.


    Beim Tuning, im Gegensatz zum Kauf oder Besitz, wird leider zwischen wesentlichen und nicht wesentlichen Teilen unterschieden.


    Hab ich ne Waffe mit NPAS gekauft, kann ich die einstellen wie ich will, solange die Leitung unter 7.5 Joule bleibt.


    Aber das Nachrüsten einer "baugleichen Waffe" mit einem NPAS darf nur von Berechtigten durchgeführt werden und die


    Waffe muss vom Beschussamt abgenommen werden. Da sie technisch und leistungsmässig nicht mehr dem hinterlegten Muster entspricht.


    Gut, man könnte jetzt sagen, das kann doch keiner feststellen.... doch, das lässt sich im Zweifelsfall leider nachweisen :pfeif:


    greetz


    zendog

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    "Everyone wants to be a Patriot, until its TIme to do Patriot Shit"
    "Manche Leute provozieren Dich, bis Deine hässliche Seite zum Vorschein tritt und dann spielen sie Opfer"

  • Erzählt mir doch nix, das würde ja heißen, dass 85% der Benutzer dieses Forums illegale Waffenbesitzer im Sinne des WaffG wären 8|


    Gesetzeslage hin oder her, wenn meine ASG ein :F:, eine Semi-Auto-Drosslung und eine Mündungsenergie unter 7,5J hat, dann ist denen doch egal, ob da ein NPAS oder ein Tuninglauf oder ein anderes HopUp oder was auch immer drin ist... :cursing:


    Btw glaube ich nicht, dass eine ASG, die bei einer Kontrolle offensichtlich sowohl :F: als auch Drosslung aufweist und vielleicht auch noch gechront wird, überhaupt zur weiteren Kontrolle beschlagnahmt wird...


    Scheiß Waffengesetz.

  • dann schau mal hier :







    Zitat

    Gesetzeslage hin oder her, wenn meine ASG ein :F:, eine Semi-Auto-Drosslung und eine Mündungsenergie unter 7,5J hat, dann ist denen doch egal, ob da ein NPAS oder ein Tuninglauf oder ein anderes HopUp oder was auch immer drin ist... :cursing:


    Btw glaube ich nicht, dass eine ASG, die bei einer Kontrolle offensichtlich sowohl :F: als auch Drosslung aufweist und vielleicht auch noch gechront wird, überhaupt zur weiteren Kontrolle beschlagnahmt wird...


    Tja, nicht alle Gesetzeshüter sind gleich gut informiert, im Zweifelsfall wird beschlagnahmt ..... :D


    Ob das nun realistisch ist oder nicht, ist mal SCHEISSEGAL, hier geht es darum die USER nicht ins Messer laufen zu lassen.


    Lieber bin ich übervorsichtig, als durch ne Anzeige im Dunstkreises des Waffengesetztes, meine Zuverlässigkeit und meinen Job zu verlieren.


    Wir geben für unser Hobby Kohle ohne Ende aus, dann sollten ein paar Euro fürs Beschussamt locker drin sein, auch wenns nervt.


    greetz


    zendog

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  • Erzählt mir doch nix, das würde ja heißen, dass 85% der Benutzer dieses Forums illegale Waffenbesitzer im Sinne des WaffG wäre



    Tja, schnell hat man sich in die Illegalität gebastelt. Liegt im Verantwortungsbereich jedes Einzelnen. Wenn jemand meint, die Graubereiche des Waffengesetzes extrem weit auszulegen, ist das seine Sache. Muss ich hier nicht im Einzelfall kommentieren.


    Einfach mal durchlesen:
    http://www.airsoft-initiative.…auffassungen_airsoft.html


    Wer aktuell eine AS mit NPAS haben will, sollte sich jedenfalls eine RA-Tech-Version von sniper zulegen. Dann ist er juristisch auf der sicheren Seite :)


    Matz