Laserpointer im "PATRONENLAGER" zur Voreinstellung. Legal oder nicht? Bitte vorher lesen um zu verstehen was ich genau vor habe!

  • Der Titel sagt schon in etwa, was ich vor habe. Ich will ZWISCHEN LAUFANSATZ UND NOZZLE meines WE G39C einen Laserpointer klemmen. Dann müsste ich das Teil lediglich auf 'ne Hauswand in der gewünschten Entfernung richten (Hab 'ne passende driekt vorm Fenster, vielleicht 25m vom hintersten Punkt meines Zimmers entfernt), um meine Kimme schon mal grob einzustellen.


    Falls jemand doch nicht weiß was ich damit bezwecken will: Ich will den Laserpointer durch den Lauf leuchten lassen (und je nach Form des Pointers rutscht der zwischen Laufansatz und Nozzle direkt in die perfekt gerade Position) sodass ich einen Punkt habe auf den ich die Sights einstellen kann. Dann müsste ich nicht die Waffe exakt aufs Ziel richten und fixieren sondern das "Ziel" würde mit der Waffe bewegt, was die grobe Einstellung schon mal extrem erleichtern würde. Dann wäre der Rest nämlich nur noch Feintrimmung und Hop up Einstellung.


    Da die Waffe ja mit 'nem LP der den Bolt Carrier blockiert schlecht schießen kann kommt mir das einigermaßen legal vor. Um sicher zu sein wollte ich aber nochmal gefragt haben.

  • Denke mal das ist Legal, denn es gibt bei Sportschützen Laserpointer in Form einer Patrone die ins Patronenlager eingeführt werden um so Zielfernrohre zu justieren. Andere Variante wäre ein Laser mit passendem Aufsatz der in die Laufmündung gesteckt wird. Ob das Ganze bei so einer Propanflöte Sinn macht sein mal dahingestelt.

  • Denke mal das ist Legal, denn es gibt bei Sportschützen Laserpointer in Form einer Patrone die ins Patronenlager eingeführt werden um so Zielfernrohre zu justieren. Andere Variante wäre ein Laser mit passendem Aufsatz der in die Laufmündung gesteckt wird. Ob das Ganze bei so einer Propanflöte Sinn macht sein mal dahingestelt.

    Hab ja gesagt, es geht um's GROBE. Die Feineinstellung würde ich ganz normal machen, aber grobes Voreinstellen auf diese Weise sollte mir (falls die Sights total verstellt sind) minutenlanges "Suchfeuer" (um überhaupt erst mal in 'nem akzeptablen Streukreis zu landen) ersparen.


    Ich denk' schon dass es Sinn macht.


    EDIT: Da 'ne .22er Hülse ziemlich genau in 'n 6mm-Lauf passt (was ich daher weiß dass ich vom SCHARFEN Schießen mit verschiedenen Kalibern 'ne .22er Hülse mitgenommen habe) müsste so'n Laserpointer auch passen, das wäre natürlich noch besser (nur muss man den dann natürlich von vorne wieder 'rausschieben, der kann ja nicht einfach ausgeworfen werden.)

  • laut deutschem gesetz, sofern ich mich richtig erinnerne, ist es verboten strahlende anbauteile (taschenlampe, laser, usw) an anmutende waffen (airsoft) usw zu montieren. is ja egal wo dus hinbaust du BAUST es dazu.


    ABER:
    1. könnte sein dass ich mich da irre, komme nicht aus DE
    2. john wayne fährt auf den whateverest

    Numquam Retro


    KWA Glock 17, KJW P226, KJW M9, Socom Gear M1911, KWC M&P 40, KWC Desert Eagle, Tokyo Marui Steyr AUG A2, Classic Army M4

    • Offizieller Beitrag

    Boogie hat recht, allerdings verhindert der Boresighter ja, dass die Waffe als solche funktioniert (sie schießt ja nicht). Boresighter sind zulässig, der ANBAU jeglicher strahlender "Objekte" ist illegal. Tatsächlich ist es meines Wissens nach sogar so formuliert, dass alles verboten ist, was ein anderes Objekt anstrahlen kann. Darum wäre sogar ein fokusierter Strahl von Gammastrahlung illegal ;)

  • Erst mal Danke für alle bis hierher gegebenen Antworten. Ich habe heute mittag mal bei einem der Schießstände in meiner Umgebung per E-mail angefragt ob die einen solchen Bore Sighter haben und ob ich meine Karre da einschießen darf.


    Bis jetzt ist keine Antwort gekommen, also warte ich erst mal weiter ab.

  • So ein Boresighter wird vorne in den Lauf gesteckt, technisch gesehen ist es also kein Anbauteil.
    Jedenfalls sieht man die Teile in jedem Jagdgeschäft, kann mir nicht vorstellen, dass das Benutzen illegal ist.
    Für genauere Infos sollte man sich vielleicht bei der örtlichen Polizeidienststelle erkundigen.


    Die gibts bei eGun übrigens schon für 30€, kann man also auch zuhause machen.

  • Du kannst doch nicht schießen, solange der Laserpointer im Laufansatz steckt ;)


    Von daher sollte das rechtlich unbedenklich sein, "Laserpatronen" sind im GK Bereich wohl recht häufig anzutreffen
    Nur sollte beachtet werden, dass man bei mehrläufigen Waffen in die Illegalität abrutschen könnte, sofern ein Lauf mit Laserpatrone bestückt ist, der zweite (...dritte) Lauf aber geladen ist
    Denn dann entspräche die Funktion der Laserpatrone der eines Waffenlasers - bei einläufigen Waffen ist dies aber nicht der Fall


    Alternativ besorgst du dir einen "Boresighter", der nicht an die Laufwurzel gesetzt wird, sondern mit einem Kaliberdorn vorne in den Lauf gesteckt wird
    z.B. http://www.ritter-optik.com/product…-Luftdruckwaffen-KK-.html
    Ob ein passender 6mm Aufsatz dabei ist kann ich dir allerdings nicht sagen

  • Ich meinte mit Bore Sighter eigentlich diese Laserpatrone zum Einführen ins Patronenlager


    Wie weiter oben bereits erwähnt, passen .22er Hülsen ziemlich genau. Wenn es so was also im Kaliber .22 gibt könnte man das dafür benutzen, mit dem einen Unterschied dass so'n Teil zum VORNE 'reinschieben leicht wieder 'rausrutschen kann und so 'ne Laserpatrone vom Hop up Gummi UND vom Bolt Carrier gehalten würde. Danach müsste man sie lediglich mit 'nem Reinigungsstab wieder vorsichtig 'rausschieben.


    Ich glaube allerdings man könnte auch so eine für 5,56 x 45 nehmen, deren Hülsenhals nämlich nur geringfügig größer als 6mm ist und damit wie in einem Trichter zentriert würde. Man müsste sie dann lediglich zwischen Nozzle und Laufansatz klemmen.


    Das sähe dann in etwa so aus:
    Dekopatrone im G39.JPG

  • Bin kein Anwald aber die Dinger gibt es in Deutschland in entsprechenden Läden zu kaufen. ???


    Ist ja "nur" zum justieren eines Sight oder Scope. Ist das Laser Bore Sight verbaut kann ja nichtmal geschossen werden.


    Ich denke das Laser und Lampen Verbot meint ein montieren an einer schussfertigen Waffe um DANN ein Ziel zu markieren... Aber wie gesagt. Bin kein Anwalt.

  • Es gibt auch Laser Boresighter, sowas benutze ich. Steckt mal vorne in die Mündung rein. Ich weiss nicht ob sich die Patrone im hop up besser zentriert...



    Siehe post weiter oben...


    Es steht sogar drauf dass man es nicht als "Ziellaser" missbrauchen darf, alles andere ist legal. Die Einsätze gehen von .22 bis .50 ( es gibt 4 davon ) und werden mit einer Schraube aufgequetscht damit sie sich genau isn Rohr schmiegen, Ein Problem könnte es geben wenn der MFD zu lang ist dass die Einsätze nicht mehr ins Rohr reichen, ich frage mich wie RA Tech das nämlich damals mit dem M14 geschafft hat, die haben auch denselben Boresighter benutzt. Ein Nachteil der Laserpatrone ist dass es evtl. Spiel gibt dass sich auf AS aber bestimmt kaum auswirkt da die Dinger auf25m eh schon recht ungenau sind im Vergleich zu RS Waffen. Was imo besser ist als die Laserpatrone ist die perfekte Führung des Lasers im Rohr und durch die konische form des Aufsatzes.